Von: luk
Bozen – Im Zuge des Baubooms in den vergangenen Jahren, ausgelöst durch den Superbonus 110, wurden Baugerüste zu einer begehrten und schwer erhältlichen Ware. Zahlreiche Unternehmen versuchten, diese dringend benötigten Gerüste für die Fassadensanierungen ihrer Bauprojekte zu beschaffen. Doch nicht alle Gerüste entsprachen den italienischen Sicherheitsstandards.
In drei Fällen, die zwischen Genua und der Region Tigullio aufgedeckt wurden, stellte sich heraus, dass die eingesetzten Gerüste keine Zertifizierung hatten. Die Gerüste, die von einer Firma aus Bozen aufgestellt worden waren, wurden bei Kontrollen der Behörden als nicht konform eingestuft. Diese Kontrollen waren nach einem tödlichen Sturz von einem Gerüst in Genua verstärkt worden. Bei dem Unfall war der Bauarbeiter Davide D’Aprile ums Leben gekommen, nachdem er aus zwölf Metern Höhe gestürzt war.
Die Geschäftsführerin des Bozner Unternehmens erklärte, das Material in Frankreich erworben zu haben, und berief sich auf den freien Warenverkehr innerhalb der EU, der keine italienische Zulassung notwendig mache. Diese Argumentation wurde jedoch von der Staatsanwältin Arianna Ciavattini dreimal in Frage gestellt. Sie verwies auf eine spezielle Verordnung, die für den Schutz der Arbeitnehmer eine zusätzliche Genehmigung für solche Bauteile vorschreibt.
Die Vertreterin der Bozner Firma wurde in allen drei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.
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