Familie erlebt böse Überraschung

Bozner Stadtpolizei beschlagnahmt E-Bike nach Unfall

Donnerstag, 02. Mai 2019 | 12:56 Uhr

Bozen – Bei der Erhebung eines Verkehrsunfalls mit Blechschaden im Gewerbegebiet Bozen Süd, in dem ein 16-Jähriger mit einem Elektrofahrrad und ein Pkw verwickelt waren, mussten die Beamten der Stadtpolizei feststellen, dass das ursprünglich geglaubte Pedelec eigentlich ein elektrisches Motorfahrzeug ist. Auf die Eltern des Minderjährigen wartet nun eine saftige Rechnung.

Die Erziehungsberechtigten müssen nun nämlich – neben einer Strafe für das falsche Fahrverhalten des Minderjährigen – mit der Beschlagnahme des Elektrofahrrades und weiteren gesalzenen Strafen wegen des nicht vorhandenen Nummernschildes, der fehlenden Versicherung und Verletzung der Helmpflicht rechnen. Weiters muss der entstandene Schaden am Pkw vom Verursacher bezahlt werden.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Käufer von vermeintlichen Schnäppchen im Internet oder durch falsche Beratung beim Kauf (auch im Gebrauchtmarkt) eines Elektrofahrrades in arge Bedrängnis geraten.

Radfahrer sollten den feinen Unterschied zwischen Pedelec und einem Elektrofahrrad, einem sogenannten E-Bike, kennen. Pedelecs sind Fahrräder mit Hilfsmotoren, die den Fahrer beim Treten nur unterstützen. Es muss also weiter in die Pedale getreten werden. Beim Elektrofahrrad, dem E-Bike, hilft der Motor auch ohne zusätzliches Treten. Vereinfacht gesagt, wertet der Gesetzgeber E-Bikes grundsätzlich wie Kraftfahrzeuge, Pedelecs wie Fahrräder.

Pedelec ist die Abkürzung für “Pedal Electric Cycle”. Es handelt sich um ein Fahrrad, das die Tretbewegungen des Fahrers mit einem eingebauten Elektromotor unterstützt. Hört der Fahrer jedoch auf zu treten, stoppt auch der Motor. Es ist nicht möglich, sich auf einem Pedelec fortzubewegen, ohne aktiv in die Pedale zu treten. Trotzdem verwenden viele, die ein Pedelec besitzen den umgangssprachlichen Begriff E-Bike, der aber streng genommen nicht korrekt ist. Ein “E-Bike” fährt im Unterschied zum Pedelec auch dann, wenn der Fahrer oder die Fahrerin nicht in die Pedale tritt. Der Elektromotor des “E-Bikes” lässt sich über einen Griff bedienen, über den man auch Tempo regulieren kann. Das E-Bike fährt ohne Tretunterstützung und sein Lenker muss bei der Fahrt nur das Gleichgewicht halten.

Rechtlich gelten Pedelecs als Fahrräder, wenn sie höchstens 250 Watt Leistung bringen und nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren können (Art. 50 St.V.O). E-Bikes sind rechtlich hingegen keine Fahrräder, sondern Leichtmofas, denn bereits die langsamsten E-Bikes fahren, ohne dass man treten muss, bis zu 20 Stundenkilometer schnell.

Elektro-Fahrräder, die ohne Tretunterstützung fahren, dürfen ausschließlich auf privaten Grundstücken verwendet werden, auf denen die Straßenverkehrsordnung nicht gilt. Wenn man diese “Elektroroller” auf öffentlichen Straßen nutzen möchte, muss ein zertifizierter Helm getragen werden, ein Mofa-Kennzeichen angebracht sein und der Lenker muss einen Führerschein (AM) besitzen. Versichert muss das amtlich eingetragene Fahrzeug ebenso sein. Wenn das Fahrzeug diese Voraussetzungen nicht erfüllt, winken dem Lenker eine Bußstrafe und das Fahrzeug wird beschlagnahmt. Die Straßenpolizei empfiehlt beim Kauf eines “Pedelecs” oder “E-Bikes” (Elektrofahrrades), sich fachlich beraten zu lassen und diese wichtigen Details zu berücksichtigen.

Von: mk

Bezirk: Bozen