Erste Maßnahmen gegen "Wildcamper" und Kritik

Bruneck: Schranke gegen Camper

Samstag, 09. August 2025 | 07:34 Uhr

Von: luk

Bruneck – In Bruneck hat die Stadtverwaltung erste Maßnahmen gegen das unkontrollierte Parken von Wohnmobilen am öffentlichen Parkplatz des Freizeitbads Cron4 ergriffen. Eine neue Höhenbegrenzung von 2,40 Metern wurde installiert, um größeren Fahrzeugen die Zufahrt zu verwehren. Bereits in den ersten Tagen nach Einführung dieser Sperre wurden die ersten Verwarnungen ausgesprochen.

Hintergrund ist die zunehmende Nutzung des Parkplatzes durch Camper, insbesondere während der touristischen Hochsaison. Teilweise parkten dort bis zu 30 Wohnmobile gleichzeitig, einige Nutzer machten es sich laut Angaben der Stadtverwaltung mit Tischen, Stühlen und Grills bequem. Das sei ein Verhalten, das in einem öffentlichen Parkplatz nicht erlaubt ist.

Mobilitätsstadtrat Hannes Niederkofler verteidigt im Gespräch mit der Zeitung Alto Adige die Maßnahme: „Die Situation war nicht mehr tragbar. Wer nur parkt, ist willkommen, aber öffentliche Flächen dürfen nicht als Campingplatz zweckentfremdet werden.“ Die Maßnahme zeige bereits Wirkung, die Lage habe sich spürbar entspannt. Camper, die korrekt parken wollen, finden laut Stadtverwaltung weiterhin Platz in einem separaten Bereich des Parkplatzes.

Auch am Parkplatz der Talstation des Skigebiets Kronplatz wurden ähnliche Maßnahmen ergriffen. Hier handelt es sich jedoch um eine private Fläche, weshalb die Gemeinde laut Niederkofler keine direkte Handhabe habe.

Die Reaktionen auf die neuen Beschränkungen fallen unterschiedlich aus. Während die Stadt Bruneck die Notwendigkeit betont, äußern sich einige Camper enttäuscht – in sozialen Netzwerken wird offen zum Boykott aufgerufen. In einem Beitrag auf einer Facebook-Seite für Camper und Skifahrer heißt es: „Ciao ciao Bruneck, es war schön – aber jetzt ist Schluss.“

Kritik kam – wie berichtet – auch von der Verbraucherschutzorganisation „Robin“, die die Maßnahme für rechtswidrig hält. Die Organisation verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen (Nr. 69/2019), das generelle Zufahrtsverbote für Wohnmobile bei korrektem Parkverhalten als unzulässig einstufte. Man kündigt an, die Stadtverwaltung offiziell zur Rede zu stellen.

Bezirk: Pustertal

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