Auch beim Bildungspersonal ist noch Luft nach oben

Corona-Impfung: Feststellungsbescheid ist nicht gleich Suspendierung

Mittwoch, 07. Juli 2021 | 11:34 Uhr

Von: luk

Bozen – Südtirol ist bei Impftempo und Impfquote ins Hintertreffen geraten. Etwas mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ist bislang mindestens erstgeimpft. Die Verantwortlichen im Sanitätsbetrieb sehen hier noch viel Luft nach oben. Im Gesundheitswesen sind indes die ersten Suspendierungen nach dem Draghi-Dekret erfolgt, doch nur auf den ersten Blick scheinen diese bislang eine Gefahr für die Aufrechterhaltung der Dienste zu sein. Das könnte sich aber ändern.

Knapp 40 Prozent des Bildungspersonals noch ungeimpft

Doch auch an anderen Fronten wird gekämpft. So sind etwa im Bildungsbereich 38,5 Prozent der Lehrkräfte ungeimpft, wie heute die Tageszeitung Alto Adige berichtet. Nur noch die Region Sizilien liegt in dieser Kategorie hinter Südtirol.

In absoluten Zahlen: Von 21.346 Angestellten in Kindergärten, Schulen und Universitäten sind 8.224 noch nicht immunisiert. Zwei Monate vor dem Start des neuen Schuljahres, das – so sind zumindest die Pläne – ohne pandemiebedingten Einschränkungen ablaufen soll, ein Wert, der die Verantwortlichen besorgt. Das Personal und so viele Schüler wie möglich, müssten auch in Hinblick auf die aufkommende Delta-Variante, die viel ansteckender sein soll, geimpft werden. Auch liegt Südtirol in der Altersgruppe der zwölf bis 19-Jährigen zurück.

 

Feststellungsbescheid ist nicht gleich Suspendierung

Was die Lage im Südtiroler Sanitätswesen angeht, sind weitere 80 Feststellungsbescheide für noch nicht geimpftes Personal kurz vor dem Verschicken – dieses Mal auch für den privaten Gesundheitssektor. Zuvor wurden bereits rund 160 Feststellungsbescheide versandt. Damit ist aber nicht automatisch die Suspendierung verbunden – es ist sozusagen die Vorstufe. Denn die betroffenen Mitarbeiter können sich etwa in Mutterschaft, im Krankenstand oder im Urlaub befinden und müssen sich vorerst lediglich erklären. Wie es das Draghi-Dekret vorsieht, greift die Suspendierung erst, sobald sie – ohne vorher geimpft worden zu sein – am Patienten arbeiten. Zu jedem Zeitpunkt haben die Mitarbeiter aber die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Dann wird der Prozess zur Suspendierung oder die bereits erfolgte Suspendierung hinfällig.

Im Gesundheitsbezirk Meran wurden etwa bislang 50 Feststellungsbescheide (Stand 6. Juli) verschickt. Lediglich vier Mitarbeiter sind aber bislang effektiv suspendiert worden. 27 Betroffene befinden sich derzeit im Urlaub, vier sind im Krankenstand, sechs in Mutterschaft, ein Mitarbeiter ist im Homeoffice, fünf haben sich mittlerweile impfen lassen und drei Fälle sind noch zu klären. Wie es aus dem Gesundheitsbezirk Meran heißt, kann sich die Lage aber jederzeit ändern, etwa wenn die 27 im Urlaub befindlichen Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und sich weiterhin nicht immunisieren lassen.

Derzeit seien aber noch keine Dienste in Gefahr, auch weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus insgesamt 27 verschiedenen Abteilungen und Diensten kommen.

Datenquelle: Commissario straordinario per l'emergenza Covid-19 del Governo Italiano | Open Data su consegna e somministrazione dei vaccini anti COVID-19 in Italia

Bezirk: Bozen