Von: mk
Bozen – Das Zivilgericht in Bozen hat einer Mutter erlaubt, ihre minderjährigen Kinder gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Der Vater der Kinder war dagegen, die Eltern sind geschieden. In Südtirol handelt es sich um das erste Urteil dieser Art.
Das Gericht hat demnach das Recht der Kinder auf maximalen Schutz vor einer Infektion anerkannt. Die Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, waren sich in der Frage nicht einig gewesen. Die Mutter, deren Interessen von Anwältin Laura Vendrame Innocenti vertreten wurden, hat deshalb beschlossen, sich an die Gerichtsbarkeit zu wenden und Rekurs beim Zivilgericht einzureichen.
Das Gericht hat nun zugunsten der Mutter ein Urteil gefällt und ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Der Vater muss außerdem für die Gerichtsspesen aufkommen, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige.
Der Vater hatte offenbar den Wert der Impfung in Frage gestellt und Angst vor Nebenwirkungen vorgetragen. Laut Gericht basierte seine Meinung auf Positionen von einzelnen Ärzten, „die sich außerhalb des fundierten Konsens der wissenschaftlichen Gemeinschaft“ bewegen. Andere Argumente des Vaters hätten sich laut Gericht hingegen auf Aussagen von anerkannten Ärzten gestützt, die aus dem Zusammenhang gerissen worden seien.
Das Zivilgericht verwies auf die Entscheidung der Europäischen und der Italienischen Arzneimittelagentur, die Impfung auf für Kinder unter zwölf Jahren zuzulassen. Die Richter stützten sich auch auf wissenschaftliche Beobachtungen, wonach nur leichte Nebenwirkungen auftreten, die nach ein paar Tagen wieder verschwinden. Außerdem habe laut Gericht auch der Präsident des wissenschaftlich-technischen Komitees, das die Regierung in Rom berät, Eltern dazu aufgerufen, Kinder auch unter zwölf Jahren impfen zu lassen.
Dies diene zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und verhindere ein weiteres Ausbreiten der Pandemie. Zudem erinnerte das Zivilgericht in Bozen an ähnliche Aussagen des Nationalen Komitees für Bioethik und an die Entscheidung des Gerichts in Mailand, wonach die Impfung in erster Linie zum Schutz der eigenen Gesundheit vor einem schweren oder gar tödlichen Verlauf der Krankheit diene und in zweiter Linie auch der Gemeinschaft zugutekomme.
Der Vater hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil zu ergreifen.