Von: mk
Bozen – Aufschiebbare fachärztliche Erstvisiten, Kontrollvisiten und diagnostische Leistungen in Südtirols Krankenhäusern werden bis voraussichtlich 6. April 2020 ausgesetzt. Das hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb heute beschlossen. Ausgesetzt werden in diesem Zeitraum auch die Sanktionen für nicht abgesagte Termine. Dringende und klinisch notwendige Leistungen werden auf jeden Fall weiterhin garantiert.
Ziel der Maßnahme ist, Publikumsverkehr zu reduzieren. Dies beugt möglichen Neuinfektionen mit Coronavirus vor – sowohl für die Nutzer der Dienste als auch für das ärztliche und Pflegepersonal und die stationären Patienten der Krankenhäuser. Der Sanitätsbetrieb muss aber Ärzte und Pflegekräfte für zusätzliche Leistungen wie die sogenannte Pre-Triage vorhalten.
Vorgemerkte Termine aufgeschoben
In den Gesundheitsbezirken von Brixen und Sterzing wurden bereits vorgemerkte Termine der kommenden Tage und Wochen aufgeschoben. Auch in den Gesundheitsbezirken von Bozen und Meran wird diese Maßnahme nun umgesetzt: Wenn Personen im Zeitraum bis zum 6. April 2020 eine Leistung mit Priorität P (programmierbar – programmate) oder D (aufschiebbar – differibili) vorgemerkt haben, werden sie aktiv kontaktiert. Ausgenommen sind geburtshilfliche, onko-hämatologische, onkologische und pädiatrisch-onkologische Visiten und Kontrollvisiten für Therapiepläne wie alle anderen klinisch dringend notwendigen Leistungen. Ein Anruf oder Terminverschiebung über die Einheitliche Landesvormerkzentrale (Centro unico di Prenotazione provinciale) ist nicht nötig. Auch die Verwaltungsstrafen (sanzioni) für nicht abgesagte Visiten (non disdette) sind für diesen Zeitraum ausgesetzt.
Termine in den privaten, vertragsgebundenen Einrichtungen in Südtirol bleiben hingegen unter Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin aktiv. Richtlinien wurden auch für die Führung der Wartesäle erstellt.
Regeln bei Impfungen
Im Bereich Impfungen ist Folgendes zu beachten: Geschlossen sind die Reisemedizin, die Erwachsenenimpfungen, Impfgespräche und Auffrischungen von Impfungen im Kindesalter. Gewährleistet werden die ersten Impfungen im Kindesalter bis zu fünf Jahren, Flüchtlingsimpfungen, Führerscheinvisiten, Impfungen für Patienten mit Risikopathologien und Impfungen von schwangeren Frauen.
Ebenso werden alle programmierten Visiten des Dienstes für Sportmedizin bis auf Weiteres abgesagt. Aufrecht bleibt ein Notdienst für dringende Leistungen (z.B. nicht-aufschiebbare Visiten für Feuerwehr und/oder verschiedene Blaulicht-Organisationen, Holter u.a.).