Von: luk
Meran – Die Vorarbeiten zur Einrichtung eines Corona-Impfzentrums laufen in Meran auf Hochtouren. Im Zuge einer Reihe von Ortsaugenscheinen wurden in den letzten Tagen verschiedene Gemeindeimmobilien besichtigt. Die Wahl fiel zum Schluss auf den Westflügel des Kurhauses.
Letzte Woche haben die Kommissarin zur vorläufigen Verwaltung der Gemeinde Meran, Dr.in Anna Aida Bruzzese, und die Direktorin des Meraner Sanitätsbezirks, Dr.in Irene Pechlaner, eine Reihe von gemeindeeigenen Immobilien besichtigt, um vor Ort zu überprüfen, ob diese die Voraussetzungen zur Unterbringung eines Impfzentrums erfüllen.
Mit dabei waren auch Beamte der Stadtgemeinde Meran und Führungskräfte des Gesundheitsbezirkes. Bei den Ortsaugenscheinen wurden der Bürgersaal und der Ausstellungsraum im ehemaligen Kurmittelhaus in der Huberstraße sowie – im Beisein der Präsidentin des Theater- und Kurhausvereins, Dr.in Jutta Franziska Telser – der Westflügel des Kurhauses genauer unter die Lupe genommen.
Die einstimmig getroffene Wahl fiel schlussendlich auf das Kurhaus, weil es sich hierbei um ein identitätsstiftendes Gebäude mit einem hohen symbolischen Wert für die gesamte Bevölkerung handelt, welches der anlaufenden Impfkampagne in der Passerstadt die angemessene Bedeutung verleiht.
Das Kurhaus versteht sich nämlich nicht nur als kultureller Mittelpunkt der Stadt, sondern stand immer schon in Notzeiten im Dienste der Meraner Bevölkerung. So war es unter anderem im Ersten Weltkrieg ein Feldlazarett und beherbergte die Kriegsküche.
Die Vertreterinnen der hiesigen Institutionen, die im Projekt zur Einrichtung des Impfzentrums involviert sind, haben ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass das Kurhaus nun den Sanitätsbetrieb bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen kann, in der Hoffnung, der Kultur bald möglichst wieder ihre Bewegungsfreiheit gewähren zu können.
Selbstverständlich erfüllt der Westflügel des Kurhauses auch sämtliche strukturellen und technischen Anforderungen: Er ist barrierefrei zugänglich und verfügt über großräumige Säle, in denen mindestens vier Impflinien und die drei gemäß Impfprotokoll voneinander getrennten Bereiche (Empfang, Impfstation, Nachbeobachtung) eingerichtet werden können. Da mehrere Zugangsmöglichkeiten gegeben sind, lässt sich dort auch der Parteienverkehr beim Betreten und Verlassen des Impfzentrums unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften regeln.
Mit der Unterzeichnung einer entsprechenden bis 31. Oktober 2021 gültigen Konvention werden diese Räumlichkeiten der zuständigen Sanitätsbehörde zur Verfügung gestellt.