Von: mk
Bozen – Einen Monat nach Beginn der Ausbreitung des Coronavirus in Italien hat die oberste Gesundheitsbehörde in Rom (Istituto Superiore di Sanità) den ersten epidemiologischen Bericht mit Stand 20. März herausgegeben. Das Dokument zeigt, wie grundlegend die Beachtung der richtigen Verhaltensregeln durch alle Bürgerinnen und Bürger ist.
Auch in den vergangenen Tagen ist es in Südtirol vorgekommen, dass Menschen sich nicht an die vorgegebenen Regeln zur Eindämmung des Coronavirus gehalten haben und dafür Strafen ausgestellt wurden. So wurde beispielsweise eine Gruppe spielender Kinder in einem Park angetroffen, wobei sich herausstellte, dass ein Kind und eine Mutter mit dem Coronavirus infiziert waren. In einem anderen Fall hatte ein Patient den Notruf wegen eines Gesundheitsproblems getätigt, dabei aber nicht angegeben, positiv getestet zu sein und somit die Gesundheit der Sanitäter in Gefahr gebracht.
Ansteckung durch Kontakte mit infizierten Personen
Der epidemiologische Bericht der Gesundheitsbehörde zeigt auf, dass die Ansteckung mit dem Coronavirus in allen Fällen in Italien erfolgte. Die einzige Ausnahme bilden die ersten drei Fälle, die im Latium aufgetreten sind, und denen höchstwahrscheinlich eine Ansteckung in China zugrunde liegt. Das bedeutet, dass die Ansteckungen – auch in Südtirol – durch Kontakte mit infizierten Personen erfolgten. In erster Linie handelt es sich dabei um enge Kontaktpersonen mit begrenzten Übertragungsketten, in einem zweiten Moment jedoch auch um Kontakte mit unbekannten Personen, die – auch nur zeitweilig – am selben Ort wie die infizierte Person waren. Man geht davon aus, dass es viele Personen gibt, die keine Symptome aufweisen, jedoch mit dem Virus infiziert sind, und diesen – wenn sie ihr Zuhause verlassen – an Personen mit einem schwächeren Immunsystem weitergeben können.
Soziale Kontakte auf ein Minimum begrenzen
Insgesamt steigen die Fälle von Ansteckungen innerhalb der eigenen Familie. Um die Übertragungsketten zu unterbrechen ist es daher unabdingbar, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu begrenzen. Personen, für die bereits ein positives Abstrichergebnis vorliegt und die keine Symptome aufweisen, sowie Personen in Quarantäne dürfen überhaupt keine Kontakte zu anderen Personen haben. Bei einem Rettungseinsatz (der in jedem Fall gewährleistet ist), müssen Rettungskräfte vorab über die eigene Infektionssituation aufgeklärt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu schützen.
Auf der eigens zum Thema Coronavirus eingerichteten Webseite des Landes können die Empfehlungen der WHO und des Istituto Superiore di Sanità für Personen in Quarantäne heruntergeladen werden.
Der epidemiologische Bericht der obersten Gesundheitsbehörde in Rom kann unter diesem Link eingesehen werden.