Von: mk
Brixen – Die Brixner Finanzpolizei hat in den vergangenen Tagen über 27.000 Liter geschmuggeltes Dieselöl beschlagnahmt. Die Ermittler hatten einen Lkw mit ungarischem Kennzeichen auf der Brennerautobahn in der Umgebung der Bischofsstadt aufgehalten. Bei der Inspektion des Laderaums entdeckten sie 28 Fässer mit einem Fassungsvermögen von jeweils fast 1.000 Litern.
Laut Fahrerunterlagen enthielten die Fässer vermeintlich korrosionshemmende Flüssigkeit. Was die Beamten allerdings stutzig machte, war der in den Papieren angegebene Bestimmungsort: Dabei handelte es sich um kein Industriegebiet, sondern um einen Ferienort in Apulien.
Die ausweichenden Antworten des Lkw-Lenkers weckten zusätzliche Zweifel der Finanzpolizisten. Der Fahrer, bei dem sich um einen serbischen Staatsbürger ohne Vorstrafen handelt, war nicht in der Lage, Angaben zum Lieferort und zum Empfänger der Ware zu machen.
Aufgrund dieser Umstände führte die Streife eine gründlichere Überprüfung der transportierten Flüssigkeit durch. Als der Deckel eines der Fässer entfernt wurde, verriet bereits der unverkennbare Geruch der Dämpfe, dass es sich Dieselkraftstoff handelte.
Eine genauere Analyse bestätigte, dass es sich um ein Produkt handelt, das zu den so genannten Designer-Kraftstoffen gehört. Damit sind Kohlenwasserstoffgemische gemeint, die formal zu den Ölen gehören, jedoch ähnliche Eigenschaften wie Dieselkraftstoff aufweisen, einschließlich ihrer Verbrennungsfähigkeit.
Schätzungen der italienischen Agentur für Akzisen, Zölle und Monopole wird durch Schmuggel und Betrug, um Steuern für Treibstoffe zu umgehen, dem Staat jährlich ein Schaden von zwei Milliarden Euro verursacht.
Doch damit nicht genug: Über Schmuggel werden große Mengen an „schmutzigen“ Treibstoffen in das Staatsgebiet importiert, die zwar zu niedrigeren Preisen verkauft werden, aber aufgrund der schlechteren Qualität zu einem raschen Verschleiß von Motorkomponenten und manchmal auch zu irreparablen Schäden an Fahrzeugen führen.
Nachdem die Brixner Finanzpolizei die tatsächliche Beschaffenheit des transportierten Produkts festgestellt hatte, beschlagnahmte sie den Sattelschlepper samt Ladung. Der Fahrer, für den bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
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