Von: luk
Bozen – Stadtviertelrat Rudi Benedikter zeigt sich erfreut über das Downhill-Verbot des Bürgermeisters an den Bozner Bergflanken. “Er setzt damit die Rechtslage gemäß Landschaftsschutzgesetz und Bozner Landschaftsplan um”, erklärt Benedikter.
“Nachdem ich mich seit 2017 um diese Regelung bemüht habe, begrüsse ich nunmehr als Grieser Stadtviertelrat ausdrücklich, dass diese Regelung auch auf die Guntschnapromenade und die Jenesier Bergseite ausgedehnt wurde.
Die Verordnung folgt damit der Aufforderung der Forststation Bozen, die in ihrem Schreiben vom 7. November 2017 darauf hinweist, “dass für die Aussübung dieses Sports keine Genehmigung vorliegt und dass es auch keine Vorschriften bezüglich der Sicherheit der Wanderer, des Schutzes des Waldes und der Natur im Allgemeinen gibt. Downhiller und Mountainbiker richten mit ihren Rädern erhebliche Schäden an den Wanderwegen, am Boden und am hydrogeologischen System des betreffenden Gebietes an und die Folgen für die Umwelt sind insgesamt nicht absehbar. Weiters wird festgestellt, dass Downhillfahren eine gefährliche Sportarti st, sowohl für die Downhillfahrer selbst als auch für die Wanderer, die die Wanderweghe benutzen. Es besteht daher die Notwendigkeit, (…) das Befahren der Wanderwege mit Downhillrädern und Mountainbikes zu verbieten”.