Teissl-Hof: Verfahren verjährt

Egartner darf aufatmen

Freitag, 23. September 2016 | 12:00 Uhr

Bozen – Als unzulässig hat Richter Oswald Leitner am Donnerstag das Strafverfahren gegen Christian Egartner und Peter Paul Mader erklärt. Der Grund: Schon seit Anfang August greift die Verjährungsfrist. Damit sind die Anschuldigungen wegen Übervorteilung eines Arglosen – des früheren Besitzers des Teissl-Hofes – hinfällig. Der Fall landet bei den Akten, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Auch Staatsanwalt Axel Bisignano, der am Donnerstag den ermittelnden Staatsanwalt Igor Secco vertrat, hatte sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen den Ex-Landtagsabgeordneten und Ex-SVP-Bezirksobmann einverstanden erklärt. Das Urteil auf Unzulässigkeit des Verfahrens ist rechtskräftig.

Wie berichtet, waren der Wipptaler Immobilienmakler und Mader Anfang 2015 zu bedingten Haftstrafen von je zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Egartner war Bürgermeister der Gemeinde Brenner, als im November 2008 die Ausweisung einer Hotelzone geplant wurde – auch im Bereich des Teissl-Hofs. Ferdinand Teissl brachte als Besitzer den Hof in die Gesellschaft Pflersch KG ein, Egartner und Mader wollten für das Kapital sorgen. Ihnen wurde vorgeworfen, den Hof um einen zu niedrigen Betrag abgekauft zu haben.

Teissl bekam eine Leibrente, zudem sollen ihm im Zuge eines Zivilverfahrens 600.000 Euro ausbezahlt worden sein. Eine Ergänzung der Anklage, die ihren Mandanten aber nicht zugestellt worden war, – praktisch einen Formfehler – machten die Verteidiger Alberto Valenti und Nicola Nettis bzw. Paolo Corti dann am Oberlandesgericht geltend und hatten damit Erfolg. Das Kassationsgericht bestätigte im April 2016 die Nichtigkeit des Urteils.

Das am Donnerstag neu aufgerollte Verfahren war nach knapp zwei Stunden vorbei. Sehr zufrieden mit dem Ausgang zeigten sich die Verteidiger. „Als wir ihre Vertretung übernahmen, waren unsere Mandanten Verurteilte“, erklärte Rechtsanwalt Alberto Valenti laut „Dolomiten“. Doch in der Überzeugung, dass es nicht den geringsten Hinweis auf eine Schuld gab, sei es gelungen, eine Wende herbeizuführen. „Dass wir nicht auf die Verjährung verzichtet haben, hat einen einzigen Grund: Weil wir wollten, dass dieser ungerechte Prozess so bald wie möglich endet.“

Von: mk

Bezirk: Wipptal