Von: mk
Bozen – Die Verantwortlichen der Sozialdienste von Bozen haben sich im Fall des im Oktober 2017 verstorbenen Flüchtlingsbuben Adan nichts zu Schulden kommen lassen, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Zu diesem Schluss kam die Staatsanwaltschaft, die die Einstellung des Verfahrens beantragt hat.
Gegen die Verantwortlichen war wegen Unterlassung von Amtshandlungen ermittelt worden, weil der Familie die Aufnahme in eine entsprechende Einrichtung verweigert worden war. Laut Staatsanwaltschaft sei in der Mitteilung per Mail ans Amt allerdings nur davon die Rede gewesen, dass Adan im Rollstuhl sitze, nicht aber, dass er schwer krank sei. Zudem sei der Junge ab dem Tag des Eintreffens der Mail stationär im Spital betreut worden.
Ob es eine ärztliche Mitschuld am Tod des 13-Jährigen gibt, soll hingen im Rahmen einer weiteren Untersuchung geklärt werden.
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