Für Anklage liegt kein Amtsmissbrauch vor

Fall Bissolo: Neun Monate Haft gefordert

Dienstag, 16. April 2019 | 10:38 Uhr

Bozen – Giorgio Bissolo, der Ex-Direktor der italienischen Landesberufsschule für Sozialberufe „Emmanuel Lèvinas“, hat sich in den Augen der Staatsanwaltschaft nicht des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht. Er war wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Beauftragung von Lehrkräften ins Visier der Justiz geraten.

In derselben Sache war Bissolo im Jahr 2017 vor den Rechnungshof zitiert worden. Dort hatte die Staatsanwaltschaft von ihm 196.345 Euro gefordert. Ihm wurde vorgehalten, externe Lehrkräfte nicht aufgrund ihrer Eignung, sondern aufgrund von Bekannt- und Freundschaften eingestellt zu haben. Doch der Richtersenat kam zum Schluss, dass Bissolo der öffentlichen Hand keinen Schaden verursacht habe: Er wurde freigesprochen. Ob dies auch am Bozner Landesgericht passieren wird, entscheidet sich am 14. Mai.

Am Montag hat die Staatsanwaltschaft den Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, jedoch neun Monate Haft auf Bewährung wegen Falschbeurteilung gefordert.

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Von: luk

Bezirk: Bozen