35-Jährige zu 14 Jahren Haft verurteilt

Fall Heuschreck: Quicis Anwälte wollen in Berufung gehen

Sonntag, 12. März 2017 | 08:57 Uhr

Bozen – Der Bozner Anwalt Beniamino Migliucci wird gegen die Verurteilung von Ester Quici Berufung einlegen.

Am Samstag wurde die 35-Jährige – wie berichtet – zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Sie wurde für schuldig befunden am 21. März 2015 in Bozen ihren Lebensgefährten Alessandro Heuschreck (50) Messerstiche zugefügt zu haben, an denen er in der Folge verblutete.

Staatsanwältin Daniela Pol hatte 24 Jahre Haft für Quici gefordert. Die Anwälte der Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert, weil in dem Verfahren nachgewiesen worden sei, dass Heuschreck sich selbst die Messerstiche zugefügt habe. Das Schwurgericht befand allerdings auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Das Strafmaß wurde auf 14 Jahre festgesetzt.

Anwalt Migliucci zeigte sich Medienberichten zufolge enttäuscht. Er will nun die Urteilsbegründung abwarten, ließ aber keine Zweifel daran, dass man in Berufung gehen wolle.

Von: luk

Bezirk: Bozen

Mehr zu diesem Thema
Verteidigung forderte Freispruch
Tod von Heuschreck: Quici zu 14 Jahren Haft verurteilt
11. März 2017 | 15:43