Von: mho
Bozen – Wer in Südtiroler Gewässern fischen will, muss neben der Fischereilizenz auch den Fischerschein haben, für den der positive Abschluss der Fischerprüfung erforderlich ist. Angehende Fischerinnen und Fischer müssen über ein breitgefächertes Wissen von Aal bis Zander verfügen und Auskunft etwa darüber geben können, wie viele Fischarten in Südtirol in freier Wildbahn vorkommen oder in welchen Gewässertyen der Karpfen lebt, welcher Naturköder laut Durchführungsverordnung zum Landesfischereigesetz verboten ist oder mit wie vielen Angelruten in Cyprinidenseen gefischt werden darf.
Auf der Homepage des Amtes für Jagd und Fischerei befindet sich der Fragebogen mit 300 Fragen über allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Angeltechniken, Gesetzeskunde und den Bereich Lebensraum und Umwelt. Für die Fischerprüfung werden aus diesem Katalog Fragen entnommen. Zusätzlich gilt es, fünf Fischarten, deren Schonzeit und Schonmaß anhand eines Bilderbogens zu bestimmen.
Die einmal jährlich abgehaltene und vom Amt für Jagd und Fischerei organisierte Fischerprüfung wird heuer in der Woche vom 22. bis zum 26. Oktober abgenommen, bei Bedarf wird ein weiterer Tag angehängt. Das Gesuch um Zulassung zur Fischerprüfung ist innerhalb Donnerstag, 23. August, an das Amt für Jagd und Fischerei im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen zu richten; auf dem vollständig ausgefüllten Gesuchformular ist eine Stempelmarke von 16 Euro aufzukleben. Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist das Mindestalter von 14 Jahren, das spätestens am Tag der Prüfung erreicht wird.
Der Prüfungstermin für die einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen wird ausschließlich über die Website und an der Amtstafel bekannt gegeben; es werden keine Einladungsschreiben verschickt.
Weitere Informationen sind im Amt für Jagd und Fischerei unter den Telefonnummern 0471 415171 oder 0471 415172 erhältlich.