Von: apa
Eine 33-Jährige steht am 9. September bereits zum dritten Mal wegen einer Messerattacke auf ihren Mann in Ried vor Gericht. Im ersten Rechtsgang hatte die Frau ihre damals 13-jährige Tochter beschuldigt. Als die Geschworenen daraufhin nur auf schwere Körperverletzung statt Mordversuch entschieden, setzten die Berufsrichter den Wahrspruch aus. Das Urteil im zweiten Rechtsgang – 14 Jahre wegen Mordversuchs – wurde vom OGH aufgehoben, weil ein Zeuge nicht gehört worden war.
Die Staatsanwaltschaft legt der Frau zur Last, im Sommer 2022 ihrem Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, im Schlaf mit einem Stanleymesser oder einer Rasierklinge den Hals aufgeritzt zu haben. Die Tatwaffe steht bis heute nicht eindeutig fest. Dem Opfer soll sie zuvor Medikamente, die sie wegen einer depressiven Phase eingenommen habe, in das Gulasch gemischt haben. Daraufhin wurde der Mann müde, legte sich nieder und wurde attackiert. Er überlebte dank einer Notoperation.
Die Frau, die zuerst von Notwehr gesprochen und später ihre 13-jährige Tochter der Tat bezichtigt hatte, war deswegen im Frühling des Vorjahres bereits einmal vor Gericht gestanden. Nur zwei der acht Geschworenen hielten sie damals für schuldig im Sinne der Anklage, was die Berufsrichter als “Irrtum” werteten. Sie setzten den Wahrspruch aus. Daher musste der Fall neu verhandelt werden. Auch im zweiten Rechtsgang im Herbst 2023 blieb die Frau dabei: Sie habe die Tat nicht begangen, die Tochter sei es gewesen. Diese leugnete das in ihrer Einvernahme und schilderte einen schwierigen Alltag mit der Mutter.
Die psychische Gutachterin Adelheid Kastner attestierte der Angeklagten eine “emotional instabile” und eine “histrionische Störung”. Letzteres bedeute, sie wolle immer im Mittelpunkt des Interesses stehen. Als Beispiel nannte sie, dass die Frau – offensichtlich fälschlicherweise – behauptet hatte, an einer Reihe schwerer Krankheiten zu leiden. Aber trotz eines “flexiblen Umgangs mit der Wahrheit” wisse sie, “was richtig und was falsch ist.” Die Geschworenen entschieden in diesem Verfahren mit acht zu null für Mordversuch.
Nun muss der Fall erneut verhandelt werden. Der OGH hob das Urteil mit der Begründung auf, dass einem Beweisantrag auf Einvernahme eines Zeugen aus Tschechien vom Gericht zu Unrecht nicht stattgegeben wurde. Dieser war im ersten Rechtsgang geladen worden, hatte aber die Aussage damals verweigert.