Für Hafttage und negative Folgen

Freispruch rechtskräftig: Thomas Ladurner fordert Schadenersatz

Donnerstag, 27. April 2023 | 10:03 Uhr

Bozen – Rechtsanwalt Thomas Ladurner, dem zeitweilig Übervorteilung vorgeworfen wurde, ist bekanntermaßen am Bozner Landesgericht in zwei Instanzen freigesprochen worden. Das Kassationsgericht kippte dann das Urteil. Allerdings kam nach der Rückverweisung an das Oberlandesgericht Trient dieses zum gleichen Schluss wie die Richter in Bozen.

Wie das Tagblatt Dolomiten berichtet, hat dieser Freispruch nun Rechtskraft erlangt, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft dagegen keine Kassationsbeschwerde eingelegt hat. Ladurners Verteidiger wird jetzt vom Staat Wiedergutmachung einfordern.

Ladurner war im Frühjahr 2014 unter Hausarrest gestellt worden. Dieser blieb 30 Tage lang bestehen. Für diesen Zeitraum solle der Staat nun laut Verteidiger Fabrizio Francia Wiedergutmachung für ungerechtfertigte Haft leisten, da inzwischen rechtskräftig feststeht, dass Ladurner die ihm angelasteten Taten nicht begangen hatte. Die Wiedergutmachungssumme könnte aber höher ausfallen, da sich der Fall negativ auf sein Leben und seine Karriere ausgewirkt hatte.

Wie berichtet, wurde Ladurner der Übervorteilung einer 92-Jährigen verdächtigt, deren Sachwalter er war. Belastet hatte ihn die Pflegerin Olga Barisheva, der die Rentnerin in ihrem Testament 400.000 Euro vermacht hatte. Barisheva hatte ausgesagt, Ladurner sei der Drahtzieher gewesen, er habe versucht, über sie an das Geld zu kommen.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen, Burggrafenamt