Mehr Ansuchen

Green Pass-Pflicht: Urlaubsanträge steigen in der Gemeinde Bozen

Donnerstag, 07. Oktober 2021 | 09:34 Uhr

Bozen – Der Oktober gilt in der Regel als kein beliebter Monat, in dem Angestellte um Urlaub oder um eine Auszeit ansuchen. Die Green Pass-Pflicht für Arbeitnehmer, die die Regierung in Rom beschlossen hat, macht alles anders – auch in den Gemeindeämtern in Bozen, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.

Das Personalamt in der Bozner Gemeinde hat eine Zunahme der Anfragen um Urlaub – wenn möglich bis Dezember – ausgerechnet ab Oktober registriert. Die Verantwortlichen führen dies auf den bevorstehenden 15. Oktober zurück. Ab da greift die Pflicht des grünen Passes für Arbeitnehmer im öffentlichen und im privaten Sektor. Wer nicht gegen Corona geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, benötigt alle 48 Stunden ein negatives Testergebnis.

Einerseits ist regelmäßiges Testen für den Arbeitnehmer teuer, andererseits weiß man schon jetzt, dass die Testkapazitäten für ungeimpfte Angestellte nicht ausreichen werden. Insofern wird die Regelung als Druck auf die Bevölkerung verstanden, sich impfen zu lassen. Wer keinen grünen Pass hat, muss ohne Entlohnung zu Hause bleiben.

Neben Urlaubsanträgen sind auch die Ansuchen um Elternurlaub in der Gemeinde Bozen angestiegen. Betroffen erhalten während der Elternzeit nur 30 Prozent ihres Gehalts. Diese Möglichkeit wurde Angestellten, die Kinder im Alter bis zu zwölf haben, eingeräumt. Acht Monate lang haben die Eltern die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben.

Zudem gibt es noch jene Bediensteten, die zu Hause bleiben, weil sie Kinder, Eltern oder den Ehepartner pflegen. Stadtrat Angelo Gennaccaro glaubt nicht, dass nicht all Ansuchen auf die Green Pass-Pflicht zurückzuführen sind, ein Teil davon aber schon. Gleichzeitig befürchtet er, dass sich weniger Personal auf die Dienstleistungen der Gemeinde auswirken könnte. „Man wird versuchen, die Arbeit neu zu organisieren, falls dies nötig ist“, erklärt der Stadtrat laut Alto Adige.

Ein genaues Bild der Lage ergebe sich allerdings erst ab 15. Oktober. Die Pflicht zur Wahrung der Privatsphäre verbietet es den Arbeitgebern nämlich, sich darüber zu informieren, ob ein Mitarbeiter geimpft ist, oder nicht.

Von: mk

Bezirk: Bozen