Von: mk
Bozen – Die Gutachter der Verteidigung sind überzeugt: Benno Neumair leidet unter einer Persönlichkeitsstörung, die seine Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt eingeschränkt hat. Dies schreibt Alto Adige online. Wie berichtet, sitzt der 30-Jährige in Untersuchungshaft im Bozner Gefängnis. Er hat den Mord an seinen Eltern, Laura Perselli und Peter Neumair, gestanden.
Auch die Anwälte Flavio Moccia und Angelo Polo, die den Bozner vor Gericht vertreten, haben bekanntlich psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse könnten darauf abzielen, die Schuldfähigkeit ihres Mandanten gänzlich oder zumindest teilweise in Frage zu stellen. Benno Neumair riskiert eine lebenslange Haftstrafe.
Die Anklage könnte stattdessen möglicherweise auf mehrfach erschwerten, zweifachen Mord lauten. Der Vorwurf könnte lauten, die Tat sei geplant gewesen. Vor allem, was den Mord an der Mutter anbelangt, scheinen schwerwiegende Indizien vorzuliegen. Die Staatsanwaltschaft ist bereit, die Einleitung des Hauptverfahrens vor dem Schwurgericht zu beantragen,
Die Analysen der unterschiedlichen Gutachter sollen Richterin Carla Scheidle im Rahmen einer Anhörung vorgelegt werden, die ursprünglich auf 2. Juni angesetzt war, dann aber verschoben wurde.
Sicher scheint derzeit nur, dass die einzelnen Parteisachverständigen zu keinem einheitlichen Schluss kommen, was die psychische Gesundheit von Benno Neumair anbelangt. Die Aufgabe des Richters liegt in solchen Fällen darin, eine Synthese zu bilden und sich auf jene Bewertungen zu stützen, die am weitesten fundiert sind.
Den Gutachtern der Verteidigung zufolge liegt eine teilweise Unzurechnungsfähigkeit vor. Die Gutachter haben auch die Aufgabe, dem Gericht aufzuzeigen, inwiefern sich der wiederholte Missbrauch von Anabolika auf die Psyche des 30-Jährigen ausgewirkt hat. Die Frage der Zurechnungsfähigkeit muss in solchen Fällen immer in Zusammenhang mit dem Tatzeitpunkt bewertet werden. Sollten psychische Krankheiten eine Rolle spielen, müssen diese auch benannt werden.
Entscheidend ist in solchen Fällen oft das Amtsgutachten, das vom zuständigen Richter selbst in Auftrag gegeben wurde. In diesem Fall muss außerdem festgestellt werden, ob von Benno Neumair eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.