Von: apa
Am Wiener Straflandesgericht sind zwei jugendliche Intensivtäter zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer davon ist jener 14-Jährige, der in der jüngsten Kriminalstatistik als “Systemsprenger” bezeichnet wurde. Der Bursche hatte bereits vor seiner Strafmündigkeit weit über 100 staatsanwaltschaftliche Vormerkungen. Er und sein 16-jähriger Komplize erhielten am Dienstag milde Urteile und müssen einige Monate in Haft. Der Strafrahmen betrug bis zu 2,5 Jahre.
Die beiden Burschen, die noch sehr kindlich aussehen, sollen mit etlichen zum Teil noch strafunmündigen Freunden zahlreiche Einbrüche in Autos, Geschäfte und Lokale begangen haben. Ein Polizist, der seit eineinhalb Jahren gegen die Bande ermittelt, sagte vor Gericht aus, dass bisher 1.500 Delikte auf die Kappe der Burschen gehen. Die nun Angeklagten zeigten sich vom Gericht relativ unbeeindruckt. Sie betraten am Dienstag mit breitem Grinsen den Gerichtssaal.
14-Jähriger seit zehn Jahren in Krisenzentren
Die beiden kannten sich “von draußen”, sie lernten sich in einem Park kennen. Der 14-jährige Serbe, der seit seinem vierten Lebensjahr in Krisenzentren untergebracht ist, schmiss die Schule und war nächtelang mit seinen Freunden unterwegs, um einbrechen zu gehen. Aber nicht, um sich zu bereichern, sondern “weil uns langweilig war”, wie er vor Gericht zugab. Sein Anwalt Wolfgang Ebner bezeichnete ihn als “armen Teufel”, weil die Eltern des Burschen kein Interesse an ihm gezeigt hätten. “Das ist keine Entschuldigung, aber eine Erklärung”, meinte der Rechtsvertreter. Die Einbrüche hätten dem nun 14-Jährigen einen “Kick” gegeben.
Der Bursche wollte nicht gerne im Krisenzentrum sein. “Die mögen mich nicht”, sagte er der Richterin. “Ich war lieber draußen.” Er habe zwar Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) bekommen, dass er Fußball- oder Kampfsporttraining machen könne, “aber ich war der Fehler. Ich habe Blödsinn gemacht. Ich dachte, ich bin cool”, gab er zu. Er und seine Freunde brachen nicht nur in die Autos ein, sie machten damit auch Spritztouren. Teilweise endeten diese mit schweren Schäden.
Seit 23. März strafmündig
Bis zum 23. März konnte der Bursche nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil er noch nicht strafmündig war. Doch auch der 14. Geburtstag hielt ihn nicht davon ab, weiter Straftaten zu begehen. So unternahmen er und seine Freunde mit einem gestohlenen Wagen einen Ausflug auf den Kahlenberg, um “die schöne Aussicht” zu genießen. Auf dem Weg dorthin brachen sie in einen Kiosk ein, was von einem Anrainer beobachtet wurde, der die Polizei alarmierte. Da konnten die Burschen noch vor der Polizei flüchten. Das gestohlene Auto krachte gegen eine Hausmauer, die Bande flüchtete zu Fuß.
Am 28. März war dann zumindest für die beiden nun Angeklagten Schluss. Nach einem Einbruch in ein Autohaus in der Donaustadt, wo sie zunächst drei Fahrzeuge stahlen, fuhren sie mit einem der Pkw durch die Nacht, wo sie sich erneut eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferten. Der 16-Jährige saß am Steuer und fuhr rasant auf einen Funkwagen zu, der sich ihnen auf der Dresdner Straße in der Brigittenau in den Weg stellte. Der Jugendliche trat nicht auf die Bremse, das Polizeiauto konnte zum Teil noch ausweichen, der gestohlene Pkw überschlug sich und landete auf dem Dach. Am Ende waren zwei der jugendlichen Insassen verletzt.
“Jetzt ist der Tag gekommen”
Als klar war, dass auch der 14-Jährige bei dem Vorfall dabei war, wurde er Anfang April schlussendlich festgenommen. Der Polizist, der seit eineinhalb Jahren gegen die Gruppe ermittelt, und ein Kollege holten ihn fünf Tage nach seinem Geburtstag aus dem Krisenzentrum ab. “So, jetzt ist der Tag gekommen, hat er gesagt”, erzählte der Bursche.
Die beiden, die sich teilweise geständig zeigten, wurden am Dienstag wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und etlicher anderer Delikte verurteilt. Der 14-Jährige, der bereits eine zehnwöchige Haftstrafe absitzt, erhielt eine Zusatzstrafe von neun Monaten und zwei Wochen. Sechs Monate und zwei Wochen wurden ihm bedingt nachgesehen. Er muss sich einer Psychotherapie unterziehen und erhielt für die Zeit nach seiner Entlassung Bewährungshilfe sowie eine Ausbildungs- und Wohnweisung. Er darf dann das Krisenzentrum nicht mehr nachts verlassen.
Sein 16-jähriger Komplize, der bisher unbescholten war, erhielt 15 Monate Haft, davon zehn Monate bedingt. Er muss aufgrund seines aggressiven Verhaltens ein Anti-Gewalt-Training – er legte sich in der Untersuchungshaft bereits mit der Justizwache an – absolvieren und nach der Haft wird ihm Bewährungshilfe zur Seite gestellt. Auch ihm wurde eine Ausbildungsweisung erteilt. Er wohnt noch bei seinen Eltern. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
Prozess von Freunden gestört
Die Verhandlung wurde mehrfach durch die anderen Bandenmitglieder gestört, die trotz völlig überfülltem Verhandlungssaal dem Prozess beiwohnen wollten und immer wieder den Raum betraten. Jene Strafunmündigen, die als Zeugen aussagten, verweigerten diese keck oder konnten sich nicht an die Tatgeschehnisse erinnern. Während der Urteilsverkündung rissen sie die Verhandlungstür auf, sodass die Richterin ihren Vortrag, bei dem der Zweitangeklagte mehrfach gähnte, kurz nicht weiter ausführen konnte. “Es liegt jetzt jeweils in ihrer eigenen Hand”, gab die Richterin den beiden Burschen noch mit auf den Weg.
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