45 Spielautomaten beschlagnahmt – saftige Strafen

Illegales Glücksspiel: Finanzpolizei schlägt hart zu

Dienstag, 29. November 2016 | 11:57 Uhr
Update

Bozen – Die Finanzpolizei hat in Bozen und in anderen Südtiroler Gemeinden in den letzten Monaten 45 Spielautomaten, die in diversen Bars aufgestellt waren, beschlagnahmt. 40 davon waren sogenannte Totems.

Auf den ersten Blick wirkten die Automaten harmlos, als ob sie nur dazu dienen würden, das Handy und TV-Karten aufzuladen oder im Internet zu surfen.

Mit den Geräten war es den Kunden aber möglich, sich über Internet auf ausländische Glücksspielanbieter einzuwählen, die nicht dem italienischen Staatsmonopol unterliegen. Viele der Plattformen haben ihren Rechtssitz in Steuerparadiesen.

stnews/luk
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In den einzelnen Bars konnte jeder, der das Vertrauen des Barbetreibers genoss, die Automaten bedienen – auch Minderjährige.

Die “Glücksritter” erhielten vom Barbetreiber Zugangsdaten, mit denen sie über das Web auf die Seiten der ausländischen Glücksspielanbieter gelangen konnten. Da dies über  ausländische Server geschah, fielen für den italienischen Staat keine Steuern ab.

Doch auch der Spieler hatte im Prinzip nur Nachteile, erklärte die Finanzpolizei heute auf einer Pressekonferenz in Bozen. Während nämlich bei Glücksspielen, die dem Staatsmonopol unterliegen, gewisse Schutzfunktionen (garantierte Gewinne) integriert sind, fehlten diese bei dieser Form völlig.

Die Finanzpolizei will mit weiteren Ermittlungen herausfinden, ob der Spielalgorithmus sich dem Verhalten des Spielers angepasst hat. So könnte es etwa sein, dass das Spiel ihn bewusst ein “Zuckerle” gegeben hat, um ihn bei der Stange zu halten.

Etwaige Gewinne wurden vom Barbetreiber ausgezahlt. Dieser war natürlich eingeweiht und profitierte somit auch am Verlust seiner Kunden.

Schlussendlich wurden der Behörde für Zollwesen und Staatsmonopole 18 Unternehmer und vier Vertreiber der Automaten gemeldet. Ihnen droht insgesamt eine Geldstrafe von 2.140.000 Euro

Die Betreiber der Plattformen im Ausland müssen noch ermittelt werden. Ihnen drohen Geldstrafen von 50.000 bis 100.000 Euro pro Automat, der beschlagnahmt wurde.

Von: mk

Bezirk: Bozen