Von: Lukas Unterkofler
Bozen – Ein nicht zugelassenes Zentrum für Zahnbleaching ist in Südtirol von den Carabinieri des NAS aus Trient ausgehoben worden. Dort sollen Zahnaufhellungen durchgeführt worden sein, obwohl der Betreiber keine entsprechende Ausbildung und keine Eintragung in das zuständige Berufsregister vorweisen konnte.
Die Ermittlungen wurden nach einem Hinweis der Ärzte- und Zahnärztekammer Bozen eingeleitet. Bei den Kontrollen stellten die Carabinieri fest, dass die betreffende Person weder ein Studium der Dentalhygiene noch der Zahnmedizin abgeschlossen hatte.
Das Studio wurde daraufhin beschlagnahmt. Die Exekutivbeamten stellten unter anderem zwei Behandlungsliegen und zwei UV-Lampen sowie verschiedene für die Behandlungen verwendete Produkte sicher. Darunter befanden sich laut den Carabinieri des NAS auch bereits abgelaufene Präparate. Zudem fanden die Ermittler zahlreiche Unterlagen, die auf eine Vielzahl bereits durchgeführter Behandlungen hinweisen.
Zahnbleaching darf in Italien ausschließlich von entsprechend ausgebildetem und im jeweiligen Berufsregister eingetragenem Fachpersonal durchgeführt werden. Wer ohne die erforderliche Qualifikation einen Gesundheitsberuf ausübt, macht sich wegen unbefugter Ausübung eines Gesundheitsberufs strafbar.
Die Carabinieri warnen zugleich vor den gesundheitlichen Risiken einer Behandlung durch nicht qualifiziertes Personal. Nicht fachmännisch durchgeführte Zahnaufhellungen könnten zu gesundheitlichen Schäden führen.




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