SüGAM befürwortet Coronaschutzimpfung – auf freiwilliger Basis

Impfzwang für Gesundheitspersonal stößt auf Kritik

Montag, 12. April 2021 | 10:40 Uhr

Bozen – Der Vorstand der Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SÜGAM) hat sich im Rahmen einer internen Diskussion mit dem Impfzwang für das Gesundheitspersonals und mit dem entsprechenden Gesetzesdekret Nr. 44 vom 1. April 2021 befasst. In einer öffentlichen Stellungnahme, hinter der die Mehrheit des Vorstandes steht, wird die Möglichkeit einer Coronaschutzimpfung begrüßt. Allerdings sollte die Impfung auf freiwilliger Basis erfolgen, heißt es in einer Aussendung.

Vorausgeschickt sei, dass die Wirksamkeit der drei hierzulande verwendeten Impfstoffe wissenschaftlich gesichert sei. Dies würden nicht nur die Daten der jeweiligen Zulassungsstudien nahelegen, sondern dies zeige sich auch deutlich am Rückgang von an Covid-19-erkrankten, hospitalisierten und verstorbenen Personen in Ländern mit hoher Durchimpfungsrate, erklärt die SüGAM.

Gemeinsam mit der natürlich erworbenen Immunität nach durchgemachter Covid-19-Infektion könnten Impfungen zum raschen Erreichen der Herdenimmunität beitragen. Als Vorstandsmitglieder einer wissenschaftlichen Gesellschaft befürworte man daher ausdrücklich die Anstrengungen der National- und Lokalpolitik, weiteren Impfstoff zu erwerben und zeitnah an verbliebene Risikogruppen und andere Interessierte zu verimpfen.

„Da Impfungen als vorbeugende Maßnahme aber gesunden bzw. relativ gesunden Personen verabreicht werden, hat die Sicherheit von Impfstoffen einen besonders hohen Stellenwert. Wie die Kontroverse um den AstraZeneca-Impfstoff gezeigt hat, ist es unabdingbar, dass die aktuell nur bedingt zugelassenen Impfstoffe weiterhin auf ihre Sicherheit hin beobachtet werden“, erklären die Vorstandsmitglieder.

Da einzelne Covid-19-Impfstoffe in sehr seltenen Fällen auch schwere Nebenwirkungen zu verursachen scheinen, könne man den staatlichen De-facto-Impfzwang für das Gesundheitspersonal nicht gutheißen. Die medizinethischen Prinzipien der Non-Malefizienz – Patienten nicht zu schädigen – und der Autonomiewahrung, d.h. der Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, würden in Augen der Vorstandsmitglieder einen Impfzwang mit den zurzeit erhältlichen Vakzinen verbieten.

„So sehr wir die aktuelle Impfkampagne befürworten und durch unsere aktive Beteiligung unterstützen, deren Erfolg uneingeschränkt anerkennen und eine rasche Ausweitung auf alle informiertinteressierten Bürger wünschen, kann die Impfung gegen Covid-19 mit den aktuell erhältlichen, nur bedingt zugelassenen Vakzinen ausschließlich bei echter Freiwilligkeit erfolgen“, hießt es in der Aussendung abschließend.

Datenquelle: Commissario straordinario per l'emergenza Covid-19 del Governo Italiano | Open Data su consegna e somministrazione dei vaccini anti COVID-19 in Italia

Von: mk

Bezirk: Bozen