Von: luk
Sterzing – Ein Hotelier aus dem Wipptal muss eine erhebliche Geldstrafe bezahlen.
Radioberichten zufolge werden 30.000 Euro Bußgeld fällig, weil er von seiner Kinderbetreuerin im Hotel keinen Strafregisterauszug verlangt hat.
Bei einer Kontrolle des Arbeitsinspektorats ist dies aufgefallen. Ereignet hat sich der Fall im Jahr 2019 zurück.
Der Hotelier war in der Folge vor Gericht gezogen, hatte aber sowohl in erster als auch in zweiter Instanz das Nachsehen.
Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer hat das Arbeitsministerium kontaktiert und sich für mehr Aufklärung eingesetzt, bevor drakonische Strafen ausgestellt werden.