U-Richter verfügt zwangsweise Anklageerhebung

Keine Krankenhauseinlieferung: Schwere Anschuldigungen

Donnerstag, 11. Januar 2018 | 10:42 Uhr

Bozen – Ein Mitarbeiter der Landesnotrufzentrale und ein Sanitäter des Roten Kreuzes stehen bekanntlich seit mehreren Jahren im Visier der Justiz. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wegen einer nicht erfolgten Einlieferung einer 76-jährigen Patientin wird nun doch nicht eingestellt.

Medienberichten zufolge wollte die Staatsanwaltschaft den Fall archivieren. Dagegen haben die Hinterbliebenen der Frau Einspruch erhoben und Untersuchungsrichter Emilio Schönsberg gab dem nun mit der Verordnung der zwangsweisen Anklageerhebung statt. Der Verdacht lautet auf fahrlässige Tötung.

Wie berichtet, war die 76-Jährige im Jahr 2014 gestorben, nachdem sie von heftigen Magenschmerzen und durchfallartigen schwarzen Stuhl geplagt worden war.

Die Familie hatte den Arzt des Wachdienstes kontaktiert, der zur Einlieferung ins Krankenhaus geraten habe, sodass die Angehörigen die Landesnotrufzentrale kontaktiert haben.

Der Mitarbeiter am Telefon hat nach der Schilderung des Krankenbildes einen Rettungswagen ohne Arzt zur Patientin geschickt. Der Sanitäter vor Ort soll dann die Lage laut den Vorhaltungen unterschätzt haben. Er ging von einer Bauchgrippe aus und die Frau wurde nicht eingeliefert.

Als sich ihr Zustand verschlechterte, schlugen die Verwandten am Folgetag erneut Alarm. Der Notarzt konnte die 76-Jährige aber nicht mehr retten. Wie sich später herausstellte, war sie inneren Blutungen erlegen.

Die Hinterbliebenen der Frau stellten Anzeige und gaben an, dass sie dem Mitarbeiter der Notrufzentrale sowie dem Sanitäter die Meinung des Arztes des Wachdienstes geschildert hatten.

In einer Gegendarstellung der Beschuldigten war hingegen zu lesen, dass sie nicht darüber informiert wurden, dass der Arzt des Wachdienstes für eine Einlieferung ins Spital gewesen sei.

Laut einem anschließend erfolgten Gutachten hätte die Patientin bei umgehender Einlieferung gute Überlebenschancen gehabt. Zu klären ist auch, ob der Sanitäter befugt war, eine Diagnose zu stellen.

Von: luk

Bezirk: Bozen