Rom gibt Regeln bekannt

Kinder wieder gesund: Offizielle Erklärung für Schule nötig

Montag, 28. September 2020 | 16:40 Uhr

Bozen – Das Coronavirus stellt auch den Schulalltag vor so manche Herausforderung. Die Gesundheitsbehörde in Rom hat am heutigen Montag endlich darüber Klarheit geschaffen, welche Dokumente nötig sind, falls Schulkinder krank waren, um nach ihrer Genesung wieder am Unterricht teilnehmen zu dürfen.

Bleiben Kinder weniger als drei Tage wegen Krankheit zu Hause, reicht eine Eigenerklärung der Eltern aus, in der festgehalten wird, dass das Schulkind wieder gesund ist.

Komplizierter wird es, wenn ein Kind aus Krankheitsgründen länger als drei Tage dem Unterricht fernbleibt. In diesem Fall ist das ärztliche Zeugnis eines Haus- oder Kinderarztes erforderlich, das die Genesung bestätigt.

Außerdem muss der Arzt ausschließen, dass sich das Kind nicht mit dem Coronavirus infiziert hat. Erst dann steht einem erneuten Schulbesuch nichts mehr im Weg.

Von: mk

Bezirk: Bozen