Der Südtiroler Sanitätsbetrieb informiert

Krank im Urlaub? So funktioniert die medizinische Versorgung im Ausland

Freitag, 17. Juli 2026 | 12:32 Uhr

Von: mk

­Bozen – Ein Sturz beim Wandern auf Madeira, eine Magen-Darm-Erkrankung im Strandurlaub in Griechenland oder plötzliches Fieber beim Städtetrip nach Singapur: Auch im Urlaub kann eine medizinische Behandlung notwendig werden. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erinnert deshalb daran, sich rechtzeitig vor der Abreise über den eigenen Versicherungsschutz zu informieren und die notwendigen Dokumente mitzunehmen.

Für Reisen innerhalb der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK, italienisch „TEAM“) besonders wichtig. Sie ermöglicht es Versicherten, während eines vorübergehenden Aufenthalts notwendige und medizinisch erforderliche Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung nicht bis zur geplanten Rückkehr aufgeschoben werden kann. Die EKVK ist nicht für Behandlungen oder frei gewählte medizinische Leistungen im Ausland vorgesehen.

Mit der Krankenversicherungskarte erhalten Reisende Behandlungen bei öffentlichen Gesundheitseinrichtungen oder zugelassenen Vertragspartnern des Gesundheitssystems des jeweiligen Landes – grundsätzlich zu denselben Bedingungen wie die dort versicherten Personen.

Dabei gilt: Es gelten immer die Regeln des Gastlandes. Falls dort eine Kostenbeteiligung für bestimmte Leistungen vorgesehen ist, muss diese auch von Reisenden bezahlt werden. Eine Erstattung der im Gastland vorgesehenen Eigenbeteiligungen (z. B. Tickets) ist in der Regel nicht möglich.

Die Karte deckt keine Behandlungen bei privaten Gesundheitsanbietern ohne Vertrag mit dem öffentlichen Gesundheitssystem ab. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Südtirol bzw. nach Italien ist durch die EKVK grundsätzlich nicht gedeckt. Für solche Fälle kann eine zusätzliche private Reiseversicherung sinnvoll sein.

Wer die Gesundheitskarte nicht dabei hat, kann bei notwendigen medizinischen Behandlungen aufgefordert werden, die Kosten zunächst selbst zu übernehmen. Nach der Rückkehr kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Verwaltungsschalter des Gesundheitssprengels eine Rückerstattung beantragt werden. Dafür müssen die medizinischen Unterlagen sowie Rechnungen und Zahlungsbelege aufbewahrt werden.

Besondere Vorsicht gilt für Reisen außerhalb der EU: In einigen Staaten bestehen bilaterale Abkommen (Argentinien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Kap Verde, Monaco, San Marino, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien und Vatikanstadt), die unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zur medizinischen notwendigen Versorgung ermöglichen. Reisende sollten sich deshalb vor der Abreise informieren und die erforderlichen Unterlagen beantragen.

In vielen beliebten Reisezielen außerhalb Europas, etwa in den USA, Japan oder Ägypten, besteht hingegen kein vergleichbarer Schutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte. Medizinische Kosten müssen dort häufig selbst getragen werden. Eine Lösung kann das Abschließen einer Auslandskrankenversicherung sein, die auch die Krankenhauskosten und einen möglichen Rücktransport abdeckt.

Bezirk: Bozen

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