Schützen tragen oft ein Trachtenbesteck

Kritik an neuem Messerverbot

Mittwoch, 11. März 2026 | 16:18 Uhr

Von: luk

Bozen – Ein Passus im neuen staatlichen Sicherheitsdekret sorgt in Südtirol für Kritik. Demnach soll das Mitführen bestimmter Klappmesser künftig ausdrücklich verboten sein: Betroffen sind Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als fünf Zentimetern, spitzer Klinge und Feststellmechanismus. Bei Verstößen drohen laut der neuen Regelung strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Der Bozner Anwalt Nicola Canestrini sieht darin eine problematische Verschärfung der bisherigen Rechtslage, berichtet die Nachrichtenagentur Ansa. Nach geltendem Recht werde das Mitführen von Gegenständen, die als Waffen verwendet werden können, bereits geahndet, wenn kein „gerechtfertigter Grund“ vorliegt. Ein Taschenmesser, das etwa von Wanderern oder Pilzsammlern bei Outdoor-Aktivitäten mitgeführt werde, habe bislang in der Regel als solcher gerechtfertigter Grund gegolten. Auch künftig könnten Betroffene im Einzelfall darauf verweisen, dennoch drohten zunächst Anzeige, Eintragung ins Ermittlungsregister, Anwaltskosten und Zeitverlust. In vielen Fällen könne das Verfahren später zwar eingestellt werden, so Canestrini, dennoch entstehe für Betroffene ein erheblicher Aufwand.

Auch der Südtiroler Schützenbund kritisiert den Passus scharf. Landeskommandant Christoph Schmid spricht von einer Kriminalisierung von Alltagsgegenständen und Brauchtum. In Südtirol würden etwa viele Schützen zur Tracht ein sogenanntes Trachtenbesteck – Messer und Gabel in der Lederhose – tragen. Dabei handle es sich um einen traditionellen Bestandteil der Tracht und nicht um eine Waffe. Der Schützenbund fordert daher die Südtiroler Politik auf, sich für eine Streichung der Regelung einzusetzen.

SSB/Richard Andergassen

Der italienische Alpenverein (CAI) kritisiert den geplanten Passus im Sicherheitsdekret zum Verbot bestimmter Klappmesser ebenfalls scharf. Präsident Carlo Alberto Zanella bezeichnet es als „absurd“, dass das Verbot auch Wanderer und Pilzsammler betreffen soll. Solche Messer seien in den Bergen ein übliches und oft nützliches Werkzeug, etwa um Seile zu durchtrennen, Erste Hilfe zu leisten oder Pilze korrekt abzuschneiden, ohne das Myzel zu beschädigen. Nach Ansicht des CAI sei das Gesetz ohne ausreichende Einbindung von Fachleuten formuliert worden. Zanella hofft deshalb auf Änderungen am Text im Zuge der parlamentarischen Behandlung.

Bezirk: Bozen

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