Von: luk
Bozen – Ein Angestellter der Post in Bozen konnte seinen Arbeitsplatz retten, obwohl er von dem Unternehmen nach einem Vergleich in einem Strafverfahren (16 Monate Haft) wegen des Vorwurfs auf Drogenhandel entlassen worden war.
Bei dem Mann wurden knapp 100 Gramm Haschisch entdeckt. Drogenkonsum konnte ihm laut Medienberichten aber nicht nachgewiesen werden.
Gegen die Maßnahme zog der Post-Angestellte vors Arbeitsgericht. Der Streit wurde bis zum Kassationsgerichtshof getragen. Dieses hat nun das Urteil zweiter Instanz – wonach eine Kündigung wegen einer Episode mit Drogen unrechtmäßig sei – bestätigt.
Die Arbeit, für die er bei der Post beschäftigt gewesen sei, habe dadurch keine Einbußen erfahren.