Tierquälerei und Haltung einer nicht jagdbaren Art

Landesforstkorps deckt illegale Haltung von Stieglitzen auf

Freitag, 28. April 2017 | 15:31 Uhr

Eppan – Das Landesforstkorps hat bei einer Überprüfung im Raum Eppan die illegale Haltung von Singvögeln festgestellt und zur Anzeige gebracht.

Unter 20 Singvögeln wurden acht Stieglitze und ein Birkenzeisig entdeckt, deren Beringung sich als gefälscht herausstellte: Der Züchter, der schon mehrmals überprüft worden war, hatte die Vögel zwar mit Ringen versehen, diese aber vorher aufgebrochen und von anderen Vögeln übernommen. Deshalb scheint die Kennnummer auch nicht im italienweit geführten Register auf.

Der Staatsanwaltschaft wurde der Tatbestand von Tierquälerei und Haltung einer nicht jagdbaren Art gemeldet.

Von: luk

Bezirk: Überetsch/Unterland