Der Angeklagte ist voll geständig

Lebenslang wegen Doppelmordes an Frau und Sohn in Enns

Mittwoch, 15. April 2026 | 12:30 Uhr

Von: apa

Ein 78-Jähriger ist am Mittwoch im Landesgericht Steyr wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft rechtskräftig verurteilt worden. Er hat Ende Oktober 2025 in Enns (Bezirk Linz-Land) seine Frau und einen Sohn getötet. Der Verteidiger hatte für Totschlag plädiert. Der Angeklagte gestand, daheim die Opfer mit einer Bratpfanne niedergeschlagen, sie anschließend gewürgt und dann mit einem Küchenmesser erstochen zu haben.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel klar aus. In beiden Fällen votierten sie mit sieben zu einer Stimme für Mord. Mildernd habe sich bei der Strafhöhe die Unbescholtenheit des Angeklagten und dessen umfassendes Geständnis ausgewirkt, erschwerend war jedoch, dass er zwei Personen aus dem Familienkreis getötet habe. “Lebenslang ist die einzig mögliche Strafe gewesen”, meinte der Richter.

Am Vormittag des 27. Oktober waren die 70-jährige Frau und der 41-jährige Sohn, der unter einer Beeinträchtigung litt, tot von einem anderen Sohn in dessen Elternhaus gefunden worden. Als mutmaßlicher Täter stand rasch sein Vater fest, er wurde festgenommen.

Mehr als 50 Jahre verheiratet

“Aus einem sinnlosen Grund mussten zwei Familienmitglieder ihr Leben lassen”, führte der Staatsanwalt aus. Mehr als 50 Jahre seien Täter und das weibliche Opfer verheiratet gewesen. Die Ehe sei “intakt gewesen”, meinte auch der Angeklagte.

Am 27. Oktober “kam das Paar in der Küche zusammen, es kam zum Streit – aber nicht über ein klassisches Thema”, so der Staatsanwalt weiter. Vielmehr habe sich die Frau Sorgen um ihren Mann gemacht, der ein Jahr zuvor einen Herzinfarkt erlitten und seitdem ein Trauma gehabt habe. Daher wollte die Frau, dass sich der Mann endlich helfen lasse. “Sie hatte es gut gemeint, wenn auch vielleicht mit den falschen Worten”, so der Staatsanwalt. Nach dem Streit in der Küche ging der Angeklagte ins Schlafzimmer und fasste den Entschluss: “Sie muss weg, ich muss sie umbringen”, zitierte der Staatsanwalt aus der Einvernahme des Täters. Nachdem er die Frau getötet habe, entschied er, auch den beeinträchtigten Sohn zu töten, um ihm “eine Heimunterbringung zu ersparen”. Für den Staatsanwalt ein “klassischer Doppelmord”.

“Mann ohne Gewaltvergangenheit”

Bei seinem Mandanten handle es sich um einen “Mann ohne Gewaltvergangenheit, er hat niemals die Hand gegen uns erhoben, hat einer der Söhne gesagt”. Daher müsse in dem Fall “genauer hingeschaut werden”, so der Verteidiger. Der Angeklagte sei voll geständig zur Tötungshandlung. Aber zwei Dinge gelte es zu beachten: Erstens die Vorerkrankungen, der Herzinfarkt, beginnende Depression und das Absetzen der Medikamente. Und zweitens: “Woraus sind die schrecklichen Tötungshandlungen entstanden?” Sie seien nicht von langer Hand geplant gewesen, es sei vielmehr ein “Totschlag im Affekt”, argumentierte der Anwalt. “Ein eiskalter Mord beginnt nicht mit einer Bratpfanne.”

Der Angeklagte schilderte mit leiser, aber fester Stimme, dass sich seine Frau überfordert gefühlt habe, da sie sich nach seinem Infarkt allein um den Sohn habe kümmern müssen. Nachdem er sich geweigert habe, eine Kur zu machen, war “meine Frau fest entschlossen, die Scheidung einzureichen und ich solle mir ein neues Zuhause suchen. Da sind mir die Sicherungen durchgebrannt”, sagte der 78-Jährige vor Gericht. Darauf habe er die Bratpfanne geholt, schlug zu, würgte die Opfer und stach “schlussendlich mit dem längsten Messer” aus dem Haushalt zu. Dann versuchte er, sich selber das Leben zu nehmen. Ein anderer Sohn entdeckte am Vormittag im elterlichen Haus die Bluttat.

Bis 27. Oktober “völlig unauffälliges Leben”

Der Angeklagte habe bis zum 27. Oktober “ein völlig unauffälliges Leben geführt”, hielt auch die psychiatrische Sachverständige fest. Der ausgedehnte Hinterwandinfarkt sei nicht folgenlos geblieben. Er habe bemerkt, dass das Leben endlich sei, was ihn betrübt habe. Zusätzlich merkte er, dass seine geistige Leistungsfähigkeit nachlasse, “das fand er unglaublich beschämend und minderwertig, worauf er sich von allen Außenkontakten zurückzog”, beschrieb die Sachverständige. Er saß unbehandelt daheim, was die Frau sehr belastet habe, zumal er medizinische Hilfe vehement abgelehnt habe.

Weiters beschrieb sie, dass Demenzkranke “sehr rigide in ihren Vorstellungen” seien. Der Angeklagte dachte sich, er schaffe es bei einer Scheidung nicht, sich eine neue Wohnung zu suchen. Daraus entstand Wut und Kränkung und es kam zur Tat, “starr und fixiert”.

Die Tötungshandlungen belegen, dass er “stringent handeln konnte”, die Gutachterin sprach von einer zielgerichteten Handlung. Zudem habe er sich angemaßt, für seinen Sohn zu entscheiden, dass der Tod besser sei, als etwa in einer betreuten Einrichtung zu leben. Der Pensionist sei zum Zeitpunkt der Taten zurechnungsfähig gewesen, der Angeklagte hätte sich anders verhalten können, so ihre Schlussfolgerung.

(S E R V I C E – Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)

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