12.000 Euro Schadenersatz wegen übler Nachrede

Lehrerin als „Schwänzerin“ bezeichnet: Acht Monate Haft

Mittwoch, 14. März 2018 | 16:26 Uhr

Bozen/Gadertal – Bevor man jemanden beschuldigt, bei der Arbeit blau zu machen, muss man dafür auch Beweise in der Hand haben. Diese Erfahrung machte ein 48-jähriger Mann aus dem Gadertal, der am Bozner Landesgericht zu acht Monaten Haft verurteilt worden war.

Der Mann hatte vor fünf Jahren auf Facebook eine Grundschullehrerin in der Klasse seines Sohnes beschuldigt, regelmäßig zu „schwänzen“ und wegen einer angeblich vorgetäuschten Krankheit oft bei der Arbeit zu fehlen. Der Gadertaler war außerdem der Ansicht, dass die Lehrerin dabei von ihrem Ehemann unterstützt wird, der damals Bürgermeister war.

Doch vor Gericht kam eine völlig andere Wahrheit ans Licht. Die Grundschullehrerin konnte anhand ärztlicher Gutachten nicht nur beweisen, dass sie an einer Krankheit, sondern sogar an einer schweren Krankheit leidet.

Deshalb wurde der Mann wegen übler Nachrede verurteilt und muss nun einen Schadenersatz in Höhe von 6.000 Euro an die Lehrerin und weitere 6.000 Euro an ihren Mann zahlen.

Von: mk

Bezirk: Bozen, Pustertal