Von: luk
Bozen – Wie die Landesregierung mit nicht oder nur unzureichend geimpften Kindergartenkindern und Schülern umgeht, entscheidet sich zwar erst am kommenden Dienstag. Wie das Tagblatt Dolomiten aber berichtet, stehen fast alle Zeichen auf Strafen und Ausschluss. Zumal die Landesregierung Haftstrafen riskiert, wenn ein unzureichend geimpftes Kind durch eine Infektion bleibende Schäden davonträgt.
Bekanntlich waren bis zum Stichtag 10. Juni 10.918 Kinder zwischen drei und 16 Jahren nur teilweise oder gar nicht geimpft. Briefe wurden verschickt.
Das seit August 2017 geltende Lorenzin-Gesetz sieht nämlich vor, dass Kinder bis zu sechs Jahren mit löchrigen Impfbiografien nicht mehr den Kindergarten besuchen dürfen und die Eltern Verwaltungsstrafen zahlen müssen. Schulpflichtige Kinder hingehen werden wegen des Rechts auf Bildung nicht von der Schule ausgeschlossen, sondern gegen die Eltern werden Verwaltungsstrafen verhängt.