Von: luk
Bozen – Seit 1. Jänner 2019 müssen Bürger, die eine fachärztliche Leistung vorgemerkt haben, mit einer Verwaltungsstrafe rechnen, wenn sie die Visite ungenutzt verfallen lassen. Die Verwaltungsstrafe beträgt 35 Euro plus 15 Euro Versandspesen.
Wie das Tagblatt Dolomiten heute berichtet, scheint diese Maßnahme zu fruchten. Bis Ende November 2019 wurden 141.362 vorgemerkte Visiten von Patienten abgesagt.
77 Prozent davon bzw. 109.105 Facharztvisiten und diagnostische Leistungen wurden fristgerecht abgesagt. 23 Prozent, sprich 32.257 fachärztliche Leistungen, wurden allerdings zu spät abgesagt. Hier brauche es noch Aufklärung, meint Gesundheitslandesrat Thomas Widmann.