Land passt Investitionsförderung an

Mehr Unterstützung für Bauern

Freitag, 17. April 2026 | 11:33 Uhr

Von: luk

Bozen – Auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher hat die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 17. April einer Änderung der Richtlinien für die Förderung von Investitionen in Unternehmen zugestimmt, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. “Es ist mir ein zentrales Anliegen, die Vielfalt unserer Landwirtschaft zu erhalten. In Südtirol haben wir viele engagierte Bäuerinnen und Bauern, die tagtäglich hochwertige Produkte erzeugen. Neben dem bewährten Genossenschaftssystem spielt die Direktvermarktung eine wichtige Rolle, um Produkte in Top-Qualität auf den Markt zu bringen”, betont Landesrat Walcher: “Die Beihilferegelung setzt deshalb insbesondere bei der Förderung der Direktvermarktung an und bietet den kleinstrukturierten Betrieben der Südtiroler Landwirtschaft eine wichtige und wirksame Unterstützung.”

Anspruchsberechtigt sind, wie bisher, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, auch in zusammengeschlossener Form, die auf dem Gebiet der Verarbeitung und Vermarktung von Milch und Milcherzeugnissen, Eiern, Gemüse und Kartoffeln, von Früchten und von Wein aus frischen Weintrauben tätig sind, sowie Primärerzeuger, die landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren und selbst verarbeiten und vermarkten. Die Anspruchsberechtigten müssen einen operativen Betriebssitz in Südtirol haben.

Es ändert sich der Höchstumsatz für die Primärerzeuger, und zwar von 300.000 auf 500.000 Euro, damit mehr Betriebe von den Vorteilen dieser Einstufung profitieren können. Auch werden wieder Primärerzeuger im Bereich des Kernobstanbaus zugelassen, sofern sie nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind und eine Mindestanbaufläche von einem Hektar aufweisen. Die Mindestanbauflächen für die Primärerzeuger im Bereich Gemüse-, Beeren-, Steinobst-, Getreideanbau wird außerdem von einem Hektar auf einen halben Hektar gesenkt.

Wie bisher sind beihilfefähig bauliche Investitionen betreffend den Bau, Umbau und die Modernisierung von Strukturen für die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, sowie Verkaufs- und Verkostungsräume am Produktionsstandort. Bei den Maschinen, technischen Geräten und Anlagen wurden zusätzlich jene für die Annahme, Kühlung, Etikettierung und Abfüllung berücksichtigt.

Wie bisher unterscheidet sich das Ausmaß der Beihilfe in Abhängigkeit der Einstufung als Primärerzeuger:: Für Primärerzeuger wird nun ein einheitlicher Beitrag im Ausmaß von 40 Prozent gewährt, bisher waren es 30 Prozent für Maschinen und 40 Prozent für Bauten. Für alle anderen Unternehmen beläuft sich die Beihilfe einheitlich auf 30 Prozent, bisher waren es 20 Prozent für Kernobst/Weinbau und 30 Prozent für alle anderen Sektoren.

Im Wesentlichen wird als Dokumentation für die neue Verarbeitungs- Vermarktungstätigkeit kein Businessplan mehr vorgesehen, und Kellereien müssen bei der Abrechnung eine Produktionsmeldung mit einer Mindestmenge von 60 Hektolitern vorlegen.

Bezirk: Bozen

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