Von: luk
Bozen – Nächster Akt im Mordfall Riffeser: Nach der Verurteilung von Johannes Beutel in einem verkürzten Verfahren zu 30 Jahren Haft liegt nun die Urteilsbegründung des Richters vor.
Dieser sieht die Zurechnungsfähigkeit von Beutel gegeben, als er auf seine Frau Alexandra Riffeser über 40 Mal eingestochen hat. Dazu hat der Täter mehrere Messer verwendet und auch Gesicht und Hals damit getroffen. Daher sah der Richter auch besondere Grausamkeit gegeben. Es sei nämlich beabsichtigt worden, der Frau Schmerzen zuzufügen.
Die Verteidigung will nun genau diese beiden Punkte anfechten, um das Strafmaß abzumildern, berichtet die Tageszeitung Alto Adige. Beutel sei demzufolge nur teilweise zurechnungsfähig gewesen und die mildernden Umstände sollten stärker berücksichtigt werden. Bis zur Tat habe der Angeklagte ein unbescholtenes Leben geführt.
Bekanntlich kriselte es in der Beziehung der beiden Eheleute und eine Trennung stand offenbar kurz bevor. Beutel sitzt derzeit weiterhin im Bozner Gefängnis ein.