Frage nach Zurechnungsfähigkeit

Mordfall in Gröden: Tatverdächtiger schweigt

Freitag, 17. August 2018 | 12:32 Uhr

Bozen – Nach der Autopsie am Donnerstag fand heute Vormittag die Haftprüfung für den 64-jährigen Paolo Zoni statt.

Der Mann der am Dienstag mit 19 Messerstichen ermordeten Rita Pissarotti (61) machte von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch.

Der Richter für die Vorerhebung hat die Festnahme des Tatverdächtigen bestätigt und die weitere Verwahrung im Gefängnis von Bozen verfügt.

Anhand der bisherigen Aktenlage bestehen Zweifel über die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten.

Zoni soll über Kopfschmerzen und Erinnerungslücken geklagt haben, möglicherweise versuche er zu verdrängen bzw. werde sich erst langsam bewusst, was passiert ist, so auch die Staatsanwaltschaft. Somit bleibt das Motiv für die Bluttat vorerst weiter im Dunkeln.

Die Staatsanwaltschaft wird die Patientenkartei sowohl von Zoni als auch des Opfers heranziehen.

Sobald diese Unterlagen zur Verfügung stehen, wird ein Beweissicherungsverfahren zur Feststellung der Zurechnungsfähigkeit eingeleitet werden, erklärt die Staatsanwaltschaft von Bozen.

Dabei soll erörtert werden, ob der Beschuldigte prozessfähig ist, ob er zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war, und ob er, falls zurechnungsfähig, gemeingefährlich ist.

Einige der Stichverletzungen, die Rita Pissarotti (60) erlitten hat, haben nicht geblutet. Das ist ein Zeichen dafür, dass ihr Mörder noch auf sie eingestochen hat, nachdem das Herz aufgehört hatte zu schlagen.

Von: luk

Bezirk: Bozen