Nun sind es sechs Jahre und acht Monate

Mordversuch: Haftstrafe für Ivo Rabanser gekürzt

Samstag, 05. August 2023 | 11:42 Uhr

Bozen – Wenn ein Angeklagter darauf verzichtet, gegen ein Urteil Berufung einzulegen, hat er Anrecht auf Reduzierung seiner Haftstrafe um ein Sechstel. Das sieht die Cartabia-Justizreform vor. Ivo Rabanser, der wegen Mordversuchs, Hausfriedensbruchs und Körperverletzung verurteilt wurde, hat von dieser Möglichkeit nun Gebrauch gemacht. Statt acht Jahren beträgt sein Strafmaß nun sechs Jahre und acht Monate, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Bekanntlich ist Rabanser laut Anklage in der Nacht auf den 1. November 2021 ins Haus seines Bruders Martin in Wolkenstein eingedrungen. Im Gepäck hatte er eine Pfefferspray-Pistole und ein Messer mit 17,5 Zentimeter langer Klinge, mit dem er im Schlafzimmer zwölfmal auf seinen Bruder eingestochen haben soll.

Auch die Ehefrau des Bruders wurde verletzt. Ihr gelang es jedoch, mit ihrem Sohn zu fliehen und Alarm zu schlagen. Ivo Rabanser wartete im Haus auf das Eintreffen Carabinieri und wurde darauf verhaftet.

Obwohl Ivo Rabanser eine Tötungsabsicht abstritt, war Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco der Auffassung, dass er die Tat sorgfältig geplant und durchaus nach dem Leben seines Bruders getrachtet habe. Im Rahmen eines verkürzten Verfahrens wurde er zu acht Jahren Haft  verurteilt.

Ursprünglich hatten seine Verteidiger Marco Boscarol und Mara Uggè vorgehabt, das Urteil anzufechten. Doch nach Beratung mit ihrem Mandanten verzichteten sie auf die Berufung. So wurde die Haftstrafe weiter verkürzt. Der Schadenersatz, den Rabanser an zahlen muss, bleibt unverändert.

Von: mk

Bezirk: Salten/Schlern