Von: mk
Bozen – Ob die Ernennung von Daniela Morgante zur Leitenden Staatsanwältin am Bozner Rechnungshof rechtens war, darüber soll nun das Verwaltungsgericht in Rom entscheiden. Das Bozner Verwaltungsgericht hat sich Medienberichten zufolge nämlich für den Fall nicht zuständig erklärt.
Alessia Di Gregorio, die bis zum Abgang von Robert Schülmers dessen Stellvertreterin war und sich selbst um die Nachfolge beworben hatte, hatte die Nominierung ihrer neuen Chefin beanstandet und am Bozner Verwaltungsgericht Rekurs eingelegt.
Bei dem Rekurs verlangte sie die Annullierung des Beschlusses, da Morgante bei ihrer Ernennung durch den Präsidialrat des Rechnungshofes keinen Zweisprachigkeitsnachweis gehabt habe. Laut Di Gregorios Anwältin Renate Holzeisen sei damit gegen das Autonomiestatut verstoßen worden.
Morgantes Verteidiger Carlo Malinconico hatte beantragt, dass der Rekurs nicht in Bozen, sondern am Verwaltungsgericht Latium behandelt wird, da die Ernennung seiner Mandantin in Rom erfolgt sei.