Von: mk
München/Bozen – Der Südtiroler Prozess wegen übler Nachrede gegen Karl Bär, den Agrarreferenten des Umweltinstituts München, geht weiter. Am Freitag wird ab 9.30 Uhr der zweite Prozesstag gegen ihn am Bozener Landesgericht stattfinden. Vorgeworfen wird ihm, er hätte sich im Rahmen einer Kampagne im Jahr 2017 zum hohen Pestizideinsatz in den Südtiroler Apfelplantagen der erschwerten üblen Nachrede zum Schaden der Südtiroler Obstwirtschaft schuldig gemacht. Am Freitag soll es nun hauptsächlich um die Festlegung entscheidender Verfahrensfragen für den voraussichtlich mehrjährigen Prozess gehen. So wird unter anderem entschieden, wie viele Experten zu den Problemen des Pestizideinsatzes angehört werden sollen.
Allerdings läuft am 27.11. auch eine wichtige Frist für die mögliche Beilegung des Strafgerichtsprozesses gegen Bär aus. Diese Frist hatte der zuständige Richter Ivan Perathoner den Strafantragstellern am ersten Prozesstag im September eingeräumt, um ihre Anzeigen gegen Bär zurückzuziehen. Eine solche Rücknahme hatten diese vor Gericht angekündigt. Wenn alle bestehenden Anzeigen – also auch jene von mehr als 1300 Landwirten – am kommenden Freitag zurückgenommen werden, könnte die Anklage gegen Bär wegen übler Nachrede eingestellt werden. Allerdings liefe auch in diesem Fall ein Verfahren gegen ihn wegen angeblicher Markenfälschung weiter.
Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München ist die provokative Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltorganisation ein Plakat in der bayerischen Hauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol satirisch verfremdete. Zusammen mit einer Website hatte die Kampagne zum Ziel, auf den hohen Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen. Für den Text auf der Website steht Bär seit September in Bozen vor Gericht. Der vorausgegangenen Anzeige durch den Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, Arnold Schuler, hatten sich mehr als 1300 Landwirte aus der Region angeschlossen.
Parallel läuft ein Verfahren wegen erschwerter übler Nachrede gegen den österreichischen Autor Alexander Schiebel, der in seinem Buch „Das Wunder von Mals“ den Pestizideinsatz in Südtirol anprangert. Der Prozess gegen Schiebel beginnt am 14. Januar 2021. Den Betroffenen drohen bei einer Niederlage nicht nur eine Haft- und Geldstrafe, sondern auch mögliche Schadensersatzforderungen in Zivilverfahren.