Von: luk
Bozen – Am 7. März 2018 fällt das Urteil des Verfassungsgerichts über den Rekurs der einstigen Monti-Regierung gegen das Ortsnamengesetz der SVP aus dem Jahr 2012. Die Süd-Tiroler Freiheit hatte damals gegen das Gesetz gestimmt, weil es nicht die Abschaffung der faschistischen Ortsnamendekrete vorsah.
Genau dies hat die Süd-Tiroler Freiheit schon mehrfach im Landtag gefordert, und selbiges tut sie seit mehreren Monaten auch mit einer Petition, für die sie Unterschriften sammelt. Aus aktuellem Anlass haben nun die Landtagsabgeordneten Sven Knoll, Bernhard Zimmerhofer, Myriam Atz Tammerle sowie der Toponomastikexperte Cristian Kollmann den Präsidenten des Verfassungsgerichts angeschrieben und dem Schreiben die Listen von mittlerweile über 4000 eingelangten Unterschriften beigelegt. Ebenso beigefügt wurde ein Beschluss des Südtiroler Landtages von Dezember 2016, mit dem sich dieser „für die wissenschaftliche Wahrheit in der Ortsnamengebung“ und „gegen die Instrumentalisierung der Sprachwissenschaft für politische Zwecke“ aussprach.
Auch in ihrem Brief an das Verfassungsgericht stellt die Süd-Tiroler Freiheit klar, dass die Versuche von Vertretern der Accademia della Crusca, tolomeisch-faschistische Orts- und Flurnamen als Kulturgut aufzuwerten, ausschließlich nationalistisch motiviert sind. Darüber hinaus plädieren in dem Schreiben die Landtagsabgeordneten und Cristian Kollmann für eine Unterscheidung zwischen Zweisprachigkeit von Wörtern und Zweisprachigkeit von Ortsnamen, „da Wörter bedeuten und somit übersetzt werden können, während Ortsnamen bezeichnen und nicht einfach flächendeckend übersetzt werden können“.
Cristian Kollmann resümiert: „Insgesamt erwarten wir uns von den Verfassungsrichtern, dass sie wissenschaftliche Erkenntnisse in ihre Entscheidung mit einfließen lassen und dass sie auch die Landesregierung zu einem wissenschaftlichen Diskurs mahnen, denn nur dieser kann für die Lösung des Toponomastikproblems die Grundlage bilden.“