Von: apa
Ein ehemaliger Priester und zwei Mitangeklagte sind am Donnerstag in Krems nach dem Suchtmittelgesetz schuldig gesprochen worden. Der 39-Jährige und ein 24-Jähriger erhielten teilbedingte Haftstrafen in Höhe von 22 bzw. 15 Monaten. Ein weiterer 24-Jähriger bekam sechs Monate auf Bewährung. Der Prozess drehte sich um Versuche, in einem Pfarrhof im Waldviertel Crystal Meth herzustellen. Der Plan scheiterte an einer fehlerhaften Anleitung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Neben dem 39-Jährigen aus Polen, der zuvor im Waldviertel als Priester tätig war und nun als Versicherungsberater arbeitet, standen zwei Tschechen im Alter von jeweils 24 Jahren vor Gericht. Das Trio bekannte sich schuldig. Ein mitangeklagter Iraker erschien nicht zur Einzelrichterverhandlung, das Verfahren gegen ihn wurde ausgeschieden.
Der Geistliche soll gemeinsam mit einem der beiden 24-Jährigen im Juni und Juli 2024 Drogenausgangsstoffe – konkret zehn Liter Salzsäure, eineinhalb Liter Diethylether und drei Liter Aceton – im Internet bestellt haben. Nach der Lieferung an eine Paketstation in Tschechien wurden die Substanzen abgeholt und ins Waldviertel gebracht, um laut Strafantrag ein Kilo Crystal Meth zu produzieren. Aufbewahrt wurden die Drogenausgangsstoffe in der Pfarrwohnung des 39-Jährigen. Dort sollen auch am 13. sowie von 20. auf 21. Juli Versuche stattgefunden haben, um Methamphetamin herzustellen. Nachdem die Produktion misslang, soll der Iraker Chemikalien von 22. bis 25. Juli 2024 in seiner Wohnung gelagert haben.
Persönliche Krise führte Priester in Drogensucht
“Ich war damals in einer unfassbaren Lebens-, spirituellen und psychischen Krise”, berichtete der 39-Jährige von einer Depression. “Es war das Ende der Welt”, er habe sich im Waldviertel einsam gefühlt und begonnen, Drogen zu nehmen. Von der Pfarrgemeinde sei er immer wieder gelobt worden, habe aber “gewusst, dass das alles nur Theater ist, was ich mache” und aus der Kirche austreten wollen. Von seinem Methamphetamin-Konsum sei er abhängig geworden, sagte der 39-Jährige, der von Astrid Wagner verteidigt wurde.
Um Drogen selbst zu produzieren, habe er recherchiert, eine Anleitung in mehreren Sprachen erstellt und eine Laborausrüstung bestellt, erzählte der frühere Priester. Für die Herstellung von Drogen “war ich verantwortlich”, seine Helfer “kannten sich überhaupt nicht aus”. Der Versuch sei aber fehlgeschlagen. Der 39-Jährige bereute, was er getan habe, weil er damit auch seine Familie, Freunde und seine frühere Pfarrgemeinde enttäuscht habe.
Die beiden 24-Jährigen berichteten laut Dolmetscher, dass sie aus finanziellen Gründen mitgemacht hatten. Zeugen wurden im Rahmen der Einzelrichterverhandlung keine befragt.
Hausdurchsuchung im Pfarrhof
Ein Zeuge hatte Ermittlungen ins Rollen gebracht, weil er in der Wohnung des 39-Jährigen Chemikaliengeruch bemerkt und Laborequipment entdeckt hatte. Nach einer Hausdurchsuchung im betroffenen Pfarrhof war der Fall im Juli 2024 medial bekannt geworden, Festnahmen folgten. Mit den verwendeten Substanzen und der Anleitung hätte die Herstellung von Crystal Meth laut Gutachten nicht funktioniert. Es handelte sich um einen “absolut untauglichen Versuch”, sagte die Richterin. Der Besitz und die Einfuhr von Drogenausgangsstoffen sei allerdings strafbar. Eine Diversion war aus Sicht der Richterin nicht möglich.
Die Taten waren “keine Kleinigkeit”, hielt die Richterin in der Urteilsbegründung fest. Von den insgesamt 22 Monaten wurden dem früheren Priester 19 bedingt nachgesehen, beim 24-Jährigen 13 von 15 Monaten. Die mehrmonatige U-Haft im Vorjahr wird jeweils angerechnet, damit müssen die Männer nicht mehr ins Gefängnis. Mildernd bei der Strafbemessung wirkten sich u.a. die Geständnisse, die Unbescholtenheit und die lange Verfahrensdauer aus. Erschwerend war beim früheren Priester auch, dass er die “führende Verantwortung” gehabt habe. Die Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel. Weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Konsequenzen gab es für den Priester auch von Kirchenseite: Der Mann sei “umgehend von seinem Dienst in der Diözese St. Pölten entpflichtet” worden, hieß es. Weiters sei “ihm jegliche seelsorgliche Tätigkeit in der Diözese untersagt” worden.
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