In Zürich erhielt der Mann noch nicht rechtskräftig 17 Jahre Haft

Prozess in Zürich nach doppeltem Femizid: 17 Jahre Haft

Freitag, 10. April 2026 | 18:11 Uhr

Von: APA/sda

Das Bezirksgericht Zürich in der Schweiz hat am Freitag einen 27-Jährigen wegen Mordes zu 17 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Er hatte im Jänner 2022 im Zürcher Langstrassenquartier eine 54-jährige Frau getötet. Nach dem Tötungsdelikt in Zürich war er nach Graz gefahren. Dort tötete er zwei Wochen später eine weitere Frau. In der Steiermark war der Mann, damals 24 Jahre alt, bereits verurteilt worden.

Am Grazer Straflandesgericht hatte er lebenslange Haft und eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum erhalten. Erst nach Verbüßung der Strafe in Österreich wird er jene in der Schweiz antreten. Wann das sein wird, wisse man noch nicht, sagte der Richter auf eine Frage des Beschuldigten. Für den Prozess in Zürich hatten die österreichischen Behörden ihn vorübergehend an die Schweiz überstellt. Kommende Woche werde er zurückgebracht, sagte der Richter.

Schweizer Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Zürcher Gericht ordnete eine ambulante Therapie während des Vollzugs an. Nach Verbüßung der Freiheitsstrafe muss der Mann die Schweiz für 15 Jahre verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

In Graz hatte der Mann gestanden, eine 41-Jährige in der Nacht auf den 7. Februar 2022 mit einer Vielzahl an Scherenstichen getötet zu haben, ehe er in ihrer Wohnung einen Brand legte. Schon bei den ersten Befragungen durch die steirische Polizei gestand der Rumäne. Als Motiv gab er “Hass auf Frauen” an. Wenig später wurde die Leiche des anderen Opfers in Zürich gefunden. Der Verdächtige gestand noch in Untersuchungshaft, auch dafür verantwortlich zu sein.

Psychiaterin Adelheid Kastner beschrieb beim Grazer Prozess die Biografie des Angeklagten, denn in ihr seien die Hintergründe zu suchen. Er sei “unter maximal furchtbaren Verhältnissen aufgewachsen”, mit alkoholkranken Eltern und einem frühen Leben auf der Straße. Der Mann sei wie ein Dampfkochtopf, “der irgendwann explodieren muss”. Sie habe nur “wenige funktionsfähige Anteile” in seiner Persönlichkeit gefunden. Eine lange therapeutische Behandlung seiner ausgeprägten Persönlichkeitsstörung sei nötig, deren Ausgang aber offen. Trotz seines Alkohol- und Drogenkonsums seien zum Tatzeitpunkt “die Grundlagen der Zurechnungsfähigkeit” aber gegeben gewesen.

(S E R V I C E – AÖF www.aoef.at – Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at – Onlineberatung für Mädchen und Frauen im HelpChat, täglich 18-22 Uhr und jeden Freitag von 9-11 Uhr, mehrsprachig: www.haltdergewalt.at – Infowebsite für Kinder und Jugendliche: www.gewalt-ist-nie-ok.at – StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt: https://stop-partnergewalt.at/ )

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