Von: luk
Bozen – Der Verbraucherschutzverein Robin schlägt Alarm: Immer mehr Verbraucher und Kleinstunternehmen sehen sich mit rückwirkenden Zahlungsforderungen für die Nutzung von Bildern im Internet konfrontiert. Dabei handelt es sich um eine Praxis, die oft einschüchternd wirkt und teils hohe Summen fordert, auch wenn für die Betroffenen nicht klar ersichtlich war, dass das Bild urheberrechtlich geschützt ist.
Nachträgliche Gebühren – oft ohne klaren Urheberrechtshinweis
Laut Robin prüfen viele Nutzer vor der Verwendung eines Bildes, ob erkennbare Urheberrechtsangaben wie Wasserzeichen oder Copyright-Vermerke vorhanden sind. Fehlen diese, gehen sie in gutem Glauben davon aus, dass das Bild frei nutzbar ist. Trotzdem erhalten einige von ihnen noch Jahre später Zahlungsaufforderungen – teils in Höhe von 500 bis 600 Euro –, um juristische Schritte abzuwenden. Besonders betroffen seien gemeinnützige oder informative Veröffentlichungen.
Automatisierte Abmahnwellen aus Deutschland
“Besonders häufig stammen diese Forderungen von spezialisierten Unternehmen aus Deutschland, wo einige Anwaltskanzleien Abmahnungen zu einem Geschäftsmodell gemacht haben. Die Betroffenen stehen dann vor komplizierten rechtlichen Herausforderungen im Ausland”, erklärt Robin.
“Ein Beispiel für eine umstrittene Vorgehensweise ist die Berliner Firma Copytrack GmbH. Die italienische Antitrustbehörde (AGCM) hat im Dezember 2024 gegen das Unternehmen Maßnahmen ergriffen und ihm untersagt, wirtschaftliche Ansprüche für Bilder geltend zu machen, die nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt wurden”, schildert der Verbraucherschutzverein weiter.
Forderung nach klareren Regelungen
Der Verbraucherschutzverein Robin fordert strengere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass urheberrechtlich geschützte Bilder eindeutig als solche erkennbar sind. Zudem ruft der Verein Betroffene auf, sich zu melden, um gemeinsam gegen fragwürdige Geschäftspraktiken vorzugehen.
Wer eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhält, sollte diese nicht ignorieren. Experten raten, sich an das Europäische Verbraucherzentrum, einen Verbraucherschutzverband oder einen Rechtsanwalt zu wenden.
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