Von: mk
Bozen – Wer sich für Menschen, die in ihrer Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit teilweise oder ganz eingeschränkt sind, einsetzen möchte, kann dies in Form einer Sachwalterschaft tun. Diese werden vom Vormundschaftsrichter ernannt, vertreten gebrechliche Person im Kontakt mit der Verwaltung und wahren deren Interessen. Wichtig dabei ist die Handlungsfähigkeit des Betroffenen so geringfügig wie möglich einzuschränken. Welche Fähigkeiten und Voraussetzungen für die Übernahme eines solchen Dienstes erfüllt werden müssen, erfahren Interessierte in einem Grundkurs, der auch im Frühjahr wieder organisiert wird.
“Als Land unterstützen wir die Sachwalterschaft, vor mithilfe des Landesgesetzes aus dem Jahr 2018. In diesem Zusammenhang konnten wir u.a. durch die Einführung des Beitrages zur angemessenen Entschädigung für die Sachwalterschaft eine Form der Wertschätzung für diesen wichtigen Dienst umsetzen”, betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Dabei können Menschen mit niedrigem Einkommen beim zuständigen Sozialsprengel um einen Beitrag von maximal 1200 Euro pro Jahr ansuchen, mit dem der eigene Sachwalter für getätigte Ausgaben entschädigt werden können. Die Entschädigung muss vom Vormundschaftsrichter zuerkannt werden.
Die Aufgabe des Sachwalters kann für Familienangehörige oder auch für Dritte übernommen werden. Sachwalter können sich in das Verzeichnis der ehrenamtlichen Sachwalter des Landes eintragen, akutell finden sich darin 149 Sachwalter. Für die Eintragung muss ein Grundkurs sowie eine verpflichtende ständige Weiterbildung absolviert werden. Die entsprechenden Kurse werden vom Verein für Sachwalterschaft organisiert, von der Landesabteilung Soziales unterstützt und sind für alle Interessierten kostenlos zugänglich. Aufgrund der geltenden pandemiebedingten Einschränkungen finden alle Kurse bis auf weiteres in digitaler Form statt. Im vergangenen Jahr haben 183 Interessierte an einem der insgesamt neun Grundkurse oder der sechs Weiterbildungstreffen teilgenommen.
Grundkurse und Weiterbildungstreffen
Die ersten kostenlosen, sechsstündigen Grundkurse sind bereits gestartet, weitere Termine stehen im März und April an:
· am 29., 30. und 31. März sowie am 12., 13. und 14. April, jeweils von 16.30 bis 18.30 Uhr (in italienischer Sprache)
· am 26., 27. und 28. April, jeweils von 16.30 bis 18.30 Uhr (in deutscher Sprache)
Die dreistündigen Weiterbildungstreffen hingegen werden für bereits tätige Sachwalterinnen und Sachwalter organisiert. Dabei informieren Experten zu unterschiedlichen Fachbereichen. Demnächst finden folgende Treffen zum Thema “Dienste und finanzielle Leistungen der öffentlichen Verwaltung” statt:
· am 17. und 18. März, jeweils von 17.00 bis 18.30 Uhr (in deutscher Sprache)
· am 24. und 25. März, jeweils von 17.00 bis 18.30 Uhr (in italienischer Sprache)
· am 11. und 12. Mai, jeweils von 17.00 bis 18.30 Uhr (in italienischer Sprache)
· am 8. und 9. Mai, jeweils von 17.00 bis 18.30 Uhr (in deutscher Sprache)
Die Einschreibung erfolgt über den Verein für Sachwalterschaft (per Mail an info@sachwalterschaft.bz.it oder telefonisch 0471 1882232; weitere Informationen unter www.sachwalter.bz.it). Informationen zur Eintragung ins Landesregister der ehrenamtlichen Sachwalter gibt es im Amt für Menschen mit Behinderung (per Mail an menschen.behinderungen@ provinz.bz.it oder telefonisch 0471 418 270).