Von: Lukas Unterkofler
Bozen – Zwei Tage Schulausschluss wegen mutmaßlichen Mobbings – für die Eltern einer 13-jährigen Schülerin war die Maßnahme nicht nachvollziehbar. Die Familie zog deshalb vor Gericht und bekam nun Recht. Das Verwaltungsgericht Bozen hob die Suspendierung auf und stellte schwere Verfahrensfehler der Schule fest.
Die Schülerin besuchte im vergangenen Januar die dritte Klasse einer Mittelschule und galt laut ihren Eltern als vorbildliche Schülerin. Disziplinarische Verwarnungen oder Einträge habe es zuvor nie gegeben. Umso überraschender sei für die Familie die Suspendierung gewesen.
Der Vorwurf: Die 13-Jährige soll einen Mitschüler in mehreren Fällen gemobbt haben. Die Schule begründete die zweitägige Suspendierung allerdings lediglich mit “unangemessenen Vorfällen im schulischen Kontext”. Konkrete Angaben zu den beanstandeten Handlungen, etwa zu Datum, Ort oder den einzelnen Vorwürfen, fehlten.
Genau hier setzte die Familie an. Mit Unterstützung des Rechtsanwalts Hans-Magnus Egger focht sie die Maßnahme an. Das Verwaltungsgericht gab den Eltern nun Recht und annullierte die Suspendierung. Die Schule muss zudem 2.000 Euro Verfahrenskosten übernehmen.
Keine konkreten Vorwürfe
Wie aus dem nun veröffentlichten Urteil hervorgeht, war die Familie zunächst lediglich über das elektronische Klassenregister informiert worden. Auch bei einer anschließenden Anhörung seien keine konkreten Einzelheiten zu den Vorwürfen genannt worden.
Trotzdem beschloss der außerordentliche Klassenrat den zweitägigen Ausschluss der Schülerin – nach Darstellung des Gerichts ohne direkte Anhörung der Betroffenen.
Die Eltern wandten sich daraufhin an das schulinterne Garantiegremium. Um sich angemessen verteidigen zu können, beantragten sie mehrfach Einsicht in die Unterlagen, darunter Protokolle der Mobbing-Kommission und Berichte der Lehrkräfte. Die Schulleitung verschob die Herausgabe der Dokumente laut der Zeitung Alto Adige jedoch auf einen Zeitpunkt nach der Überprüfung – und sogar nach dem bereits vollzogenen Schulausschluss.
Für die Richter Stephan Beikircher und Michele Menestrina war dies ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verteidigungsrechte der Familie.
Auch Garantiegremium falsch besetzt
Das Gericht stellte zudem weitere Verfahrensfehler fest. In Südtirol gilt das vom Land beschlossene Schülerstatut und nicht die entsprechende staatliche Regelung. Demnach muss das schulische Garantiegremium von einem Elternvertreter geleitet werden. Außerdem ist ein verpflichtender Schlichtungsversuch vorgesehen.
Im konkreten Fall wurde das Gremium hingegen von derselben Schuldirektorin geleitet, die das Disziplinarverfahren gegen die Schülerin eingeleitet hatte. Auch darin sah das Gericht einen Verfahrensmangel.
Die Schule hatte zudem argumentiert, die Klage sei unzulässig, weil die Schülerin die zweitägige Suspendierung bereits abgesessen hatte. Auch dieser Einwand überzeugte die Richter nicht.
Nach Einschätzung der beteiligten Anwälte handelt es sich um einen bislang einmaligen Fall in Bozen.




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