Kleinkind misshandelt

Schütteltrauma-Syndrom: Drei Jahre Haft für Eltern

Freitag, 14. Mai 2021 | 10:02 Uhr

Bozen – Eltern, die ihr Kind geschlagen haben, sind in Bozen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Richterin Carla Scheidle hat keine mildernden Umstände anerkannt. Demnach gibt es auch keine Bewährung, berichtet Alto Adige online.

Dem Paar mit Migrationshintergrund, das in Südtirol lebt, wurde schwere Körperverletzung vorgeworfen. Ihre fünfjährige Tochter war im Kleinkindalter so heftig geschüttelt worden, dass es zu inneren Blutungen zwischen harter Hirnhaut und Gehirn gekommen war. Laut Staatsanwaltschaft sind dem Kind Verletzungen zugefügt worden, die erst nach über 40 Tagen geheilt sind, wobei die Sehfähigkeit des Kindes bleibenden Schaden davongetragen hat. So soll die Tochter unter Strabismus leiden.

Der Vorfall soll sich am 3. Juni 2017 ereignet haben. Warum das Mädchen so heftig geschüttelt worden war, konnte im Verlauf des Prozesses nie richtig geklärt werden. Vermutet wird, dass es sich um eine nervöse Reaktion gehandelt hat, weil das Kind oft weinte.

Den Vorschlag einer zweijährigen Haftstrafe im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs für die Mutter hat das Gericht abgelehnt. Am Mittwoch sind die Eltern verurteilt worden. Dem Vater wurde im verkürzten Verfahren Beihilfe vorgeworfen.

Ursprünglich hatte auch die Staatsanwaltschaft – bei Anerkennung der mildernden Umstände – für eine zweijährige Haftstrafe plädiert. Doch für Richterin Carla Scheidle war das offenbar zu wenig. Neben der Haftstrafe ohne Bewährung dürfen die Eltern fünf Jahre lang kein öffentliches Amt bekleiden.

Im Rahmen der Untersuchung hatte sich mittels eines Gutachtens herausgestellt, dass die Gehirnblutungen, die bei dem Kind festgestellt wurden, typisches Anzeichen eines Schütteltrauma-Syndroms sind. Dabei handelt es sich um eine der schwersten Formen von Misshandlung in den ersten beiden Lebensjahren, die gravierende Folgen haben kann. Neben Langzeitschäden kann auch der Tod eintreten.

Zu der Misshandlung kommt es, wenn Kleinkinder an Brustkorb oder Extremitäten gehalten werden und der Kopf durch ein kräftiges Schütteln in eine heftige unkontrollierte Bewegung versetzt wird. Oft reichen nur wenige Sekunden aus, um eine Hirnschädigung hervorzurufen. Im Fall des verurteilten Ehepaares soll die Tochter im Alter von ungefähr acht Monaten ein derartiges Trauma erlitten haben.

Von: mk

Bezirk: Bozen