Verteidigung kündigt Berufung an

Sex mit Minderjähriger: Wechselberger verurteilt

Dienstag, 07. März 2017 | 07:33 Uhr

 

Bozen/Sterzing – Der Sterzinger Springreiter Karl Wechselberger (44) ist gestern wegen des Vorwurfs, Sex mit einer minderjährigen Schutzbefohlenen gehabt zu haben, zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der Familie des Opfers sprach Richter Emilio Schönsberg eine vorläufige Schadenersatzsumme von 15.000 Euro zu. Außerdem verfügte der Richter, dass Wechselberger, der auf freiem Fuß ist, zu der Minderjährigen eine Distanz von mindestens 500 Metern halten muss. Diese Maßnahme ersetzt die bisherige Aufenthaltspflicht für Wechselberger in seiner Wohngemeinde. Weiters darf Wechselberger fünf Jahre lang kein öffentliches Amt bekleiden.

Die Staatsanwaltschaft in Bozen hatte gegen den Springreiter Karl Wechselberger eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen sexueller Gewalt beantragt.

Wechselberger war im Mai 2015 verhaftet worden, weil er angeblich sexuellen Kontakt mit einer Minderjährigen gehabt habe. Nach mehreren Monaten im Hausarrest hat das Gericht in Bozen im November 2015 dem Antrag von Wechselbergers Anwalt Flavio Moccia stattgegeben und der Entlassung zugestimmt.

Der mit dem Fall betraute Staatsanwalt Andrea Sacchetti hat dagegen keine Einwände erhoben, weil die Ermittlungen in dem Fall praktisch abgeschlossen seien und keine Verdunkelungsgefahr mehr bestehe.

Die „Affäre“ soll sich über einen längeren Zeitraum erstreckt haben. Der Sterzinger Reitlehrer hat die Kontakte beim Garantieverhör zwar zugegeben. Gleichzeitig erklärte er, dass er das Mädchen für älter gehalten habe. Zudem sei sie nicht seine Schutzbefohlene gewesen.

Wechselberger war bereits vor elf Jahren ins Visier der Ermittler geraten, auch damals ging es um sexuelle Kontakte mit minderjährigen Mädchen.

Diesmal war Wechselberger wegen mutmaßlicher sexueller Gewalt gegen ein zum Tatzeitpunkt 14-jähriges Mädchen angeklagt.

Sein Verteidiger Flavio Moccia forderte am Montag nicht den Freispruch seines Mandanten, da an der Gesetzeslage nicht zu rütteln sei. Er unterstrich laut Medienberichten aber, dass Karl Wechselberger das Mädchen zu nichts gezwungen habe. Die beiden seien „verliebt“ gewesen und hätten „eine Beziehung“ gehabt. Deshalb handle es sich hier nur um einen minderschweren Fall, wofür der Gesetzgeber eine Haftreduzierung bis zu zwei Drittel vorsehe. Eine Haftsenkung um ein Drittel war Wechselberger durch die Wahl des verkürzten Verfahrens bereits gewiss.

Richter Schönsberg sah hier aber keinen minderschweren Fall gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung will in Berufung gehen.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen