Vorgabe der Staatsanwaltschaft

Smartphone wird beschlagnahmt, wenn es zur Unfallursache wird

Donnerstag, 26. Juli 2018 | 18:01 Uhr

Bozen – Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil einer der Beteiligten sein Handy benutzt hat, muss der Betroffene mit harten Konsequenzen rechnen. Unter anderem droht die Beschlagnahme des Smartphones. So sieht es zumindest eine Vorgabe vor, die von den Staatsanwaltschaften in Trient, Bozen und Rovereto erlassen wurde.

Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs im Sommer soll die Richtlinie nun zur Anwendung kommen. Sollte es bei einem Verkehrsunfall Tote oder Verletzte geben, müssen die Polizeikräfte überprüfen, ob der Lenker oder die Lenkerin zum Zeitpunkt des Unfalls vom Mobiltelefon Gebrauch machten.

Gegebenenfalls wird dann das Gerät beschlagnahmt.

Laut einer Erhebung des Innenministeriums in Rom sind die Benutzung des Handys am Steuer und überhöhte Geschwindigkeiten die Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle.

Obwohl sich in den vergangenen Jahren eine Abnahme solcher Unfälle abzeichnete, scheint es im ersten Halbjahr 2018 zu einer beunruhigenden Kehrtwende des positiven Trends gekommen zu sein.

Von: mk

Bezirk: Bozen