Von: mk
Bozen – Dreiste Betrüger haben in Bozen mit einer perfiden Masche eine ahnungslose Frau um den Finger gewickelt und hätten sie beinahe um 35.000 Euro erleichtert. Die Betroffene erstattete bei der Staatspolizei Anzeige.
Der Fall nahm seinen Lauf, als die Frau am vergangenen 19. Februar in Begleitung eines Bekannten in der Quästur von Bozen erschien. Sie schilderte den Beamten einen Vorfall, der am Vormittag des 18. Februar 2026 mit einer scheinbar harmlosen SMS begonnen hatte.
Die Nachricht stammte vermeintlich von einem bekannten Pay-Tech-Unternehmen, das digitale Zahlungslösungen für Banken und Behörden anbietet. Darin wurde die Frau über eine angebliche Zahlungsanforderung in Höhe von 1.130,65 Euro informiert. Sollte sie diese Zahlung nicht autorisiert haben, wurde sie in der Nachricht aufgefordert, eine angegebene Telefonnummer zu kontaktieren. Wie spätere Ermittlungen der Polizei ergaben, war dieser Anschluss auf einen der beiden mutmaßlichen Betrüger registriert.
Als die Frau die Nummer anrief, meldete sich eine männliche Stimme. Ein vermeintlicher Mitarbeiter des Unternehmens erkundigte sich nach dem Problem und fragte, ob sie am Vormittag Zahlungen getätigt habe. Nachdem sie dies verneinte, fragte der Mann nach ihrem Wohnort. Als sie angab, in Bozen zu leben, forderte er sie auf, das Gespräch zu beenden – sie werde umgehend von den Carabinieri kontaktiert.
Kurz darauf erhielt die Frau tatsächlich einen Anruf, der scheinbar von den Carabinieri stammte. Schließlich folgte ein Videoanruf über WhatsApp, bei dem das Logo der Carabinieri auf dem Bildschirm erschien, die Kamera des Gegenübers jedoch kein Bild übertrug. Auch diese Nummer konnte später einem der Tatverdächtigen zugeordnet werden.
Der Anrufer stellte sich als „Maresciallo“ vor und tischte der Frau dreist eine Lügengeschichte auf: Man ermittle derzeit gegen „untreue Mitarbeiter“ ihrer Bank, erklärte er der Betroffenen. Um ihre Ersparnisse zu schützen, müsse die Frau ihr gesamtes Guthaben auf ein angeblich sicheres Konto überweisen. Dieses gehöre einem „Mitarbeiter der Bank“, der mit den Behörden kooperiere. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen seien, würde das Geld zurücküberwiesen, erklärte der angebliche Maresciallo.
Die Frau wurde angewiesen, eine Sofortüberweisung mit einem glaubwürdigen Verwendungszweck zu tätigen und den Bankangestellten gegenüber absolut verschwiegen zu bleiben, da diese in den Betrug verwickelt sein könnten. Eingeschüchtert und im Glauben, mit einer offiziellen Behörde zu kooperieren, überwies die Frau schließlich 35.000 Euro auf das angegebene Konto.
Erst nach ihrer Rückkehr nach Hause kamen der Frau Zweifel: Sie vertraute sich einem Bekannten an, der sie sofort zur Quästur begleitete. Die Ermittler konnten die Spur des Geldes zurückverfolgen sowie die Inhaber der Telefonanschlüsse identifizieren. Die beiden mutmaßlichen Betrüger wurden daraufhin bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Umgehend informierte die Staatspolizei das betroffene Kreditinstitut über den Vorfall. Auf diese Aufforderung hin veranlasste die Bank sofort eine präventive Sperre und konnte so einen Betrag von 29.000 Euro einfrieren, der sich noch auf dem Konto befand. Von der ursprünglichen Summe hatten die Täter zu diesem Zeitpunkt offensichtlich bereits 6.000 Euro abgehoben und beiseitegeschafft.
In enger Abstimmung mit der Justizbehörde wurde dem Kreditinstitut in der Folge die förmliche präventive Beschlagnahme des Kontos sowie des verbliebenen Guthabens zugestellt, um die finanziellen Interessen der Frau bestmöglich zu schützen.
Die beiden mutmaßlichen Drahtzieher – zwei italienische Staatsbürger – wurden identifiziert und wegen erschwerten Betruges bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Staatspolizei mahnt Bürger zur Vorsicht
Die Staatspolizei nutzt diesen Vorfall, um einen Appell an die Bürger zu lancieren, vorsichtig zu bleiben. Betrüger spielen gezielt mit Emotionen wie Angst, Zeitdruck und dem Wunsch, geliebte Menschen zu schützen. Die Polizei rät dringend dazu, in solchen Momenten Ruhe zu bewahren und sich die Zeit für eine gründliche Überprüfung zu nehmen. Folgende grundlegende Verhaltenstipps sollten beachtet werden:
- Misstrauen bei dringenden Forderungen: Keine Sicherheitsbehörde und keine Justizinstanz fordert jemals telefonisch die Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen, um angebliche rechtliche Probleme von Familienangehörigen zu lösen („Schockanrufe“).
- Keine sensiblen Daten am Telefon: Niemals sollte man PIN-Codes, Passwörter, Kreditkartennummern oder Bankverbindungen an Unbekannte weitergeben. Offizielle Stellen fragen diese Informationen niemals am Telefon ab.
- Identität prüfen: Bei verdächtigen Anrufen sollte man stattdessen sofort auflegen. In einem zweiten Moment sollte man die betreffende Person oder Behörde unter der bekannten, offiziellen Nummer zurückrufen, um den Sachverhalt zu klären.
- Fremden nicht die Tür öffnen: Auch wenn sich Personen als Polizeibeamte oder Mitarbeiter anderer Institutionen ausgeben, sollten man den Dienstausweis verlangen und diesen durch den Türspion prüfen. Im Zweifelsfall kann man sich an die Notrufnummer wenden.
- Vertrauenspersonen einbeziehen: Im Zweifelsfall ist es außerdem ratsam, sich mit Familienmitgliedern oder Nachbarn abzusprechen, bevor man voreilig handelt oder Geld überweist. Ein zweites Urteil kann oft Schlimmeres verhindern.
- Grundsätzlich sollte die Polizei auch dann informieren, wenn ein Betrugsversuch gescheitert ist. Jede Meldung hilft dabei, die Vorgangsweise von Tätern besser zu verstehen und weitere Mitbürger zu schützen.




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